Treuchtlinger Wasser: Wie grundsätzlich ist das Nein?

4.7.2019, 16:46 Uhr
Treuchtlinger Wasser: Wie grundsätzlich ist das Nein?

© TK-Archiv/Patrick Shaw

"Für uns ändert sich erst einmal nichts", sagt Klaus Bucka, einer der Sprecher der Bürgerinitiative "Stop zum Raubbau am Tiefengrundwasser". Diese werde über das weitere Vorgehen beraten und die Entscheidung des Stadtrats am 11. Juli abwarten. Wenn dieser aufgrund der neuen Entwicklung das Verfahren vorzeitig stoppe, brauche es vielleicht keinen Bürgerentscheid mehr.

Ansonsten hängt die Position der Initiative laut Bucka vom Inhalt des Bescheids aus dem Landratsamt ab. Denn der formale Fehler, dass die Treuchtlinger Stadtwerke und nicht Altmühltaler den Wasserrechtsantrag gestellt haben, wäre "korrigierbar, und dann könnte die Firma einen neuen Antrag stellen". Gehe aus dem Bescheid dagegen klar hervor, dass die Behörde eine stärkere Nutzung von Tiefenwasser generell ablehnt, könne man möglicherweise auf den Entscheid verzichten.

Ungünstig ist für die Initiatoren der Zeitplan. Denn den schriftlichen Bescheid bekommen sie frühestens am 18. Juli zu sehen – eine Woche nach der Frist, in welcher der Stadtrat über das Bürgerbegehren entscheiden muss. "Wir hoffen, dass wir davor schon einen Wink bekommen, was drinsteht", sagt Bucka.

"Für uns sind das alles noch unfundierte Aussagen", meint dagegen Altmühltaler-Geschäftsführer Alexander Pascher. "Wir bleiben ruhig und warten, was im Bescheid steht. Alles andere wäre unseriös."

Noch keine Bewertung abgeben möchte auch Bürgermeister Werner Baum. "Dazu brauchen wir das erst schriftlich." Da das Landratsamt den Wasserrechtsbescheid am 18. Juli laut Baum "ohne den Antragsteller, die Stadt Treuchtlingen", bekanntgeben will, werde es wohl einige Tage später eine zweite Pressekonferenz geben, in der dann Kommune und Konzern über ihr weiteres Vorgehen informieren. Am 11. Juli werde der Stadtrat lediglich über die formale Zulässigkeit des Bürgerentscheids beraten, "und über sonst nichts".

Aussiedlung bleibt das Ziel

Bei seinem Ziel, unabhängig von der Wasserentnahme "in meiner weiteren Amtszeit im Sinne der Stadtentwicklung die Aussiedlung von Altmühltaler zu erreichen", bleibt der Rathauschef. Eine Klage gegen den Bescheid hatte Baum in den vergangenen Wochen allerdings eher abgelehnt – anders als die Stadt Weißenburg, die im umgekehrten Fall mit rechtlichen Schritten gedroht hatte. Wie er die neue Lage einschätzt, will Oberbürgermeister Jürgen Schröppel am Freitag (5. Juli) erläutern.

Bereits klar positioniert haben sich die Freien Wähler. Laut dem Weißenburger Stadtratsmitglied Heinz Gruber stehen sie dazu, dass sich ihr Landtagsabgeordneter Wolfgang Hauber bei Umweltminister Thorsten Glauber (ebenfalls FW) für eine ablehnende Haltung im Wasserstreit stark gemacht habe.

Für Kopfschütteln sorgt dies vermutlich beim Wasserwirtschaftsamt und dessen Aufsichtsbehörde, der Regierung von Mittelfranken. Von dort hatte es in jüngerer Vergangenheit immer wieder geheißen, dass der Sandsteinkeuper nicht übernutzt sei. Das Amt, das die Situation (anders als das Ministerium) nicht politisch, sondern nur fachlich bewertet, beobachtet diese Tiefengrundwasserschicht seit über 40 Jahren.

Auch im laufenden Verfahren hatte es betont, dass sich die Erkenntnisse über das Verhalten des Wasservorrats in den vergangenen 20 Jahren deutlich verändert und einstige Argumente widerlegt hätten. Deshalb hatte die Behörde für den Probebetrieb mit genauer Beobachtung plädiert. Skepsis war im Gutachten des Amtes dennoch herauszulesen.

Erstaunlich ist das Signal aus München zudem, weil das Ministerium damit zumindest teilweise dem vom Landtag beschlossenen Landesentwicklungsprogramm widerspricht. Dieses sieht ausdrücklich vor, dass Tiefenwasser "besonders geschont und nur für solche Zwecke genutzt werden [soll], für die seine speziellen Eigenschaften notwendig sind". Dazu zählen Mineral-, Heil- und Thermalwasser, nicht jedoch Leitungswasser, das nur zu einem kleinen Teil als Lebensmittel genutzt wird. Für die Stadt Weißenburg, durch deren Leitungen teilweise Tiefenwasser fließt, stellt sich damit unabhängig vom Fall Altmühltaler die Frage, wie es nach dem Auslaufen ihrer Wasserrechte in fünf Jahren mit der Trinkwasserversorgung weitergeht.

"Kein Risiko eingehen"

Indem sich das Landratsamt auf das Ministerium beruft, will Landrat Gerhard Wägemann in diesen grundsätzlichen Fragen nach eigenen Worten einen inhaltlich hieb- und stichfesten Bescheid erreichen. Deshalb werde dieser sehr detailliert ausfallen und mehr Zeit in Anspruch nehmen, als wenn man den Wasserrechtsantrag nur aus formalen Gründen abgelehnt hätte. Zwar halte das Wasserwirtschaftsamt den beantragten sechsjährigen Probebetrieb für vertretbar, ein Restrisiko schließe es jedoch nicht aus. "Wir wollen aber auch ein minimales Restrisiko nicht eingehen", so Wägemann.

Das Argument der im Vergleich zu Mineralwasser äußerst geringen Nutzung von Leitungswasser als Trinkwasser zählt für den Landkreischef freilich schon. Hier hoffe er auf eine Verbrauchsreduzierung, etwa durch Förderprogramme für Zisternen. Auch etliche Treuchtlinger halten den alleinigen Fokus auf Tiefenwasser für zu kurz gegriffen. Sie haben sich zu einer inoffiziellen "Interessengemeinschaft der betroffenen Anwohner" zusammengeschlossen, die das voraussichtliche Aus für die höhere Mineralwasserförderung scharf kritisiert.

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