Ab heute gilt der Corona-Radius: Das müssen Sie wissen

11.1.2021, 05:36 Uhr
Die Polizei will die Einhaltung des Corona-Bewegungsradius konsequent kontrollieren. 

© Robert Michael, dpa Die Polizei will die Einhaltung des Corona-Bewegungsradius konsequent kontrollieren. 

Wo wird der Corona-Bewegungsradius zum Wochenstart gelten?

In Bayern gibt es aktuell 28 Landkreise und kreisfreie Städte, die bei der Sieben-Tage-Inzidenz über dem kritischen Wert von 200 liegen. In Franken sind das aktuell Fürth, Kulmbach, Hof, Bayreuth, Coburg sowie die Landkreise Weißenburg-Gunzenhausen, Roth, Kronach, Haßberge, Cham, Coburg, Wunsiedel und Miltenberg. Nürnberg, das monatelang über dem Schwellenwert lag, unterschritt ihn erstmalig am Wochenende wieder - allerdings nur weil es Probleme bei der Übermittlung aktueller Daten gab. Mehr dazu lesen Sie hier.

Wie wird der Bewegungsradius gemessen?

Gerechnet wird ab der Grenze der eigenen Wohnortgemeinde oder Stadt. Für Nürnberg bedeutet das beispielsweise: Fürth und Erlangen sind weiterhin erreichbar, Forchheim aber nicht. Auch weite Teile der Fränkischen Schweiz und des Seenlandes südlich gelten als Sperrgebiet - zumindest dann, wenn der Bewegungsradius für Nürnberg greift.

Welche Städte und Landkreise in Franken sind betroffen?

Auch in Franken liegen (Stand Montag, 11. Januar, 0 Uhr) mehrere Kreise und kreisfreie Städte über dem Wert von 200. Betroffen von der Einschränkung sind demnach:

- in Mittelfranken: Stadt Fürth und die Landkreise Weißenburg-Gunzenhausen und Roth

- in Oberfranken: Städte Kulmbach, Hof, Bayreuth, Coburg und die Landkreise Bayreuth, Kronoch, Kulmbach, Lichtenfels, Coburg, Wunsiedel

- in Unterfranken: Landkreise Haßberge und Miltenberg

- in der Oberpfalz: Stadt Weiden in der Oberpfalz und die Landkreise Cham und Tirschenreuth

Als Stichtag, das teilte das Innenministerium mit, gelten erstmalig die Werte, die am Montag (0 Uhr) übermittelt wurden. Nürnberg unterschritt die Sieben-Tage-Inzidenz von 200 seit Monaten erstmalig am Sonntag (129,1, Stand 11. Januar, 0 Uhr) - dort wurden wegen Problemen am Wochenende keine Zahlen an das Robert-Koch-Institut übermittelt.

Wenn eine Stadt oder ein Landkreis die Grenze von 200 überschreitet - was geschieht dann?

"Die zuständige Kreisverwaltungsbehörde hat die Überschreitung des Inzidenzwertes nach Satz 1 ortsüblich bekanntzumachen", heißt es dazu in der Änderung der Infektionsschutzmaßnahmenverordnung. Sie muss also die Bürger informieren, etwa über ihre Homepage oder Medien. Der 15-Kilometer-Bewegungsradius gilt dann in der Regel ab dem Folgetag.

Was gilt als "triftiger Grund" - und damit als Ausnahme?

Das regelt die bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung. Bei den Ausnahmen wird auf Paragraph zwei und drei verwiesen, in denen die sogenannten "Allgemeinen Ausgangsbeschränkungen" geregelt sind. Heißt: Außerhalb des 15-Kilometer-Radius bleibt erlaubt, was Bürger auch innerhalb ihres Wohnortes dürfen. Neben dem Weg zur Arbeit bleiben auch Einkaufstouren und der Besuch bei Freunden eines weiteren Hausstandes erlaubt.

Alle zwölf Gründe, die als Ausnahme gelten, lesen Sie hier.

Verboten sind touristische Tagesausflüge - doch was ist das genau?

Wandern und Freizeitsport sind außerhalb des Bewegungsradius für Menschen aus Hotspots explizit verboten. Es gehe darum, die Mobilität "aus Gebieten mit besonders hoher Inzidenz heraus einzuschränken und auf diese Weise eine Ausbreitung des Infektionsgeschehens zu unterbinden", so die Staatsregierung. Ob man mit Freunden, die man besucht, auch Spazierengehen darf, bleibt unklar - dazu äußerten sich die Behörden bislang nicht.

Muss ich nachweisen, dass ich auf dem Weg zur Arbeit bin?

Nein, eine Bescheinigung des Arbeitgebers ist nicht zwingend notwendig - auch wenn sie für Pendler, die weite Strecken zu ihrem Betrieb fahren müssen, im Falle einer Polizeikontrolle hilfreich sein kann.

Was droht mir, wenn ich gegen den Corona-Radius verstoße?

Dazu wurde das Innenministerium am Sonntag konkreter. Das Bußgeld, heißt es in einer Mitteilung, liegt bei 500 Euro. Verstöße sollen konsequent geahndet werden.

Wie wird kontrolliert?

Das bleibt unklar. Die Deutsche Polizeigewerkschaft hatte bereits vergangene Wochen Bedenken an der Kontrollierbarkeit der Maßnahme geäußert - Bayerns Innenministerium aber ist zuversichtlich.

"Insbesondere an beliebten Ausflugsorten wird die Polizei verstärkt kontrollieren, ob bei Personen aus betroffenen Landkreisen und Städten ausreichend 'triftige' Gründe vorliegen, die nicht touristischer Natur sind", sagte Minister Joachim Herrmann. Bei Bedarf sollen etwa an Parkplätzen in der Voralpenregion oder im Bayerischen Wald Bereitschaftskräfte zur Unterstützung eingesetzt werden. "Alle Unbelehrbaren müssen mit harten Sanktionen und hohen Geldbußen rechnen!"

Darf ich aus einem Nicht-Hotspot in ein Gebiet mit erhöhten Infektionszahlen reisen?

Verboten ist das nicht. Generell rät die Staatsregierung auf unnötige Mobilität zu verzichten. Söder ermahnte die Bürger im Freistaat immer wieder dazu, wenn möglich zuhause zu bleiben. Aber: Der Verbot tagestouristischer Ausflüge gilt nur für Menschen, die in Hotspots leben - die Reise in einen solchen ist nicht grundsätzlich untersagt.

Wann kann der Bewegungsradius in einem Hotspot wieder aufgehoben werden?

Verwaltungsbehörden, so heißt es in der Änderung zur entsprechenden Infektionsschutzmaßnahmenverordnung, können das "Außerkrafttreten der Regelungen (...) anordnen, wenn der (...) Inzidenzwert seit mindestens sieben Tagen in Folge unterschritten worden ist". Heißt: Eine Stadt oder ein Landkreis muss eine ganze Woche unter der Inzidenz von 200 liegen, damit der Radius wieder abgeschafft wird.

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