Staatsanwaltschaft München stellt Antrag

Angriff ohne Vorwarnung - Messerstecher von Würzburg bald erneut vor Gericht?

26.12.2021, 10:18 Uhr
Nach der Messerattacke legten Menschen Blumen und Kerzen vor dem Kaufhaus in der Würzburger Innenstadt ab. 

© Karl-Josef Hildenbrand, dpa Nach der Messerattacke legten Menschen Blumen und Kerzen vor dem Kaufhaus in der Würzburger Innenstadt ab. 

Es war ein Angriff ohne Vorwarnung. Und Würzburg blieb verstört zurück. Was treibt einen Menschen dazu, unvermittelt auf ihm offensichtlich Unbekannte einzustechen? Wieso müssen am 25. Juni 2021 drei Frauen in der Mainstadt sterben? Die Opfer und deren Angehörige, viele Bürger der unterfränkischen Universitätsstadt und andere blicken gespannt auf die kommenden Monate und den möglicherweise am Landgericht Würzburg anstehenden Prozess gegen den Täter.

Zu Jahresbeginn 2022 will die Generalstaatsanwaltschaft München die dauerhafte Unterbringung des Mannes in einer geschlossenen Abteilung eines psychiatrischen Krankenhauses beantragen. Denn nach Ansicht zweier unabhängig voneinander agierender Gutachter spricht vieles dafür, dass der vermutlich 32 Jahre alte Somalier bei der Messerattacke schuldunfähig war.

Keine Anklage in dem Prozess

Damit läuft es aller Voraussicht nach auf ein sogenanntes Sicherungsverfahren hinaus. "Bei solchen Verfahren geht es um die Unterbringung eines Beschuldigten in einer Psychiatrie", erklärt Landgerichtssprecher Michael Schaller. Die Staatsanwaltschaft reiche dafür auch keine Anklage wie in normalen Strafverfahren ein, sondern eine Antragsschrift. Der Beschuldigte bleibe bei diesem Vorgehen Beschuldigter und werde nicht Angeklagter genannt. Dennoch gibt es eine Verhandlung vor Gericht - in diesem Fall wohl vor einer Schwurgerichtskammer.

Ob die Opfer und deren Familien die Kraft haben werden, dem Täter im Gerichtssaal gegenüberzutreten, ist unklar. "Bisher haben die meisten noch keine direkte Teilnahme an dem Prozess geplant", erzählt der Ansprechpartner in Bayern für Opfer von Terroranschlägen und Gewalttaten, Erwin Manger. Er ist beim Zentrum Bayern Familie und Soziales in Bayreuth angegliedert und mit vielen Betroffenen in Kontakt. "Ich denke auch, es werden nicht alle als Nebenkläger auftreten."

Dennoch sei es für diese Menschen wichtig, dass nicht nur über den Täter und sein Verbrechen, sondern auch über die Folgen der Attacke öffentlich gesprochen werde. "Viele haben das Gefühl, alles dreht sich nur um den Täter", sagt der Opferschutzbeauftragte. Der Flüchtling, der in einem Obdachlosenheim in Würzburg lebte und zuvor mehrfach psychisch auffällig war, hatte nahe dem Barbarossaplatz offensichtlich wahllos Passanten angegriffen. Drei Frauen starben. Fünf Menschen wurden lebensgefährlich verletzt. Zudem gab es vier Leichtverletzte.

Für die Opfer der Tat gibt es eine Spendenaktion des Vereins "Würzburg zeigt Herz". Dort sind allein für ein Mädchen, das seine alleinerziehende Mutter verlor, mehr als 200 000 Euro zusammengekommen.

Keine Hinweise auf terroristischen Hintergrund

Befürchtungen kurz nach der Attacke, der Täter könnte aus terroristischen Gründen oder religiösen Überzeugungen gehandelt haben, bestätigten sich bisher nicht. Hinweise auf Mitwisser oder Mittäter sowie auf einen extremistischen Hintergrund gibt es nach bisherigen Informationen der Generalstaatsanwaltschaft München nicht. Drogen oder Alkohol hatte der Somalier laut toxikologischem Gutachten nicht eingenommen.

Der Beschuldigte ist seit Monaten in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht. "Er ist stabil. Er ist gut eingestellt medikamentös. Er ist orientiert, geistig, örtlich und so weiter", sagt sein Rechtsanwalt Hanjo Schrepfer. "Er weiß, was er getan hat." Ob er sich persönlich vor Gericht äußern wird, sei noch nicht besprochen.

Schrepfer glaubt, dass eine breite Öffentlichkeit zum Verfahren "ihren Unmut kundtun" wird. "Ich glaube, dass das hochemotional sein wird." Darauf müsse sich sein Mandant gefasst machen. In seiner Vernehmung vor wenigen Wochen hatte der 32-Jährige die Messerattacke bedauert. "Der Druck für alle Verfahrensbeteiligten ist besonders", sagt der Pflichtverteidiger. "Die Emotionalität, der Druck der Öffentlichkeit, ist in so einem Verfahren völlig anders als in einem "normalen" Sicherungsverfahren."

Schrepfer geht davon aus, dass wegen der großen Anzahl an Beteiligten und dem erwarteten Medien- und Zuschauerinteresse kein Raum des Landgerichts groß genug sein wird für den Prozess. "Im Strafjustizzentrum in Würzburg - unser Schwurgerichtssaal ist der kleinste, den ich kenne - kann er gar nicht stattfinden. Der wird ausgelagert werden müssen." Auch weil durch die Corona-Pandemie Hygiene- und Abstandsregeln vorgeschrieben seien. Ob das Verfahren etwa in einer großen Veranstaltungshalle in Würzburg beginnt, entscheidet letztlich der Kammervorsitzende mit der Justizverwaltung.

Sollte der Täter schuldunfähig sein und nach Paragraf 63 Strafgesetzbuch (Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus) verurteilt werden, "kann das faktisch lebenslang bedeuten", erklärt Gerichtssprecher Schaller. Externe Gutachter müssten den in der forensischen Abteilung eines psychiatrischen Krankenhauses untergebrachten Täter dann in regelmäßigen Abständen untersuchen. Und solange seine Erkrankung fortbestehe und er als gefährlich eingestuft werde, sei eine Freilassung ausgeschlossen.