Autobahnschütze: Verteidiger fordern Freispruch
20.10.2014, 16:42 UhrDiese Daten hätten ohne richterlichen Beschluss gar nicht erst erfasst, geschweige denn ausgewertet werden dürfen, sagte der Anwalt. Das Bundeskriminalamt hatte 2013 viele Millionen Kennzeichen von Fahrzeugen an sieben Autobahnabschnitten in Deutschland erfasst und ausgewertet. Für dieses "Massenscreening allererster Güte" habe die rechtliche Grundlage gefehlt, befand der Verteidiger. Damit sei das Ermittlungsergebnis unzulässig.
Für den Fall, dass die Strafkammer dieser Einschätzung nicht folgen sollte, plädierte die Verteidigung hilfsweise auf eine Strafe von nur sechs Jahren. Die Staatsanwaltschaft hatte zuvor zwölf Jahre Haft gefordert.
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