Bad Aibling: Anklage gegen Fahrdienstleiter erhoben

18.7.2016, 16:45 Uhr
Rettungskräfte am 9. Februar 2016 an der Unfallstelle eines Zugunglücks in der Nähe von Bad Aibling: Gegen den Fahrdienstleiter wird nun Anklage erhoben.

© dpa Rettungskräfte am 9. Februar 2016 an der Unfallstelle eines Zugunglücks in der Nähe von Bad Aibling: Gegen den Fahrdienstleiter wird nun Anklage erhoben.

Gut fünf Monate nach dem Zugunglück von Bad Aibling hat die Staatsanwaltschaft Traunstein Anklage gegen den Fahrdienstleiter erhoben. Sie wirft dem Mitarbeiter der Deutschen Bahn (DB) fahrlässige Tötung in 12 Fällen und fahrlässige Körperverletzung in 89 Fällen vor.

Es bestehe der Verdacht, "dass der Fahrdienstleiter entgegen einem bestehenden Verbot im Dienst bis unmittelbar vor der Kollision der Züge durch die Nutzung eines Online-Computerspiels abgelenkt war", teilte die Ermittlungsbehörde am Montag mit. Daher sei der Mann von falschen Annahmen ausgegangen, was den Kreuzungsverkehr der beiden Züge betrifft.

Beim Zusammenstoß zweier Nahverkehrszüge waren am 9. Februar 12 Menschen ums Leben gekommen und mehr als 80 Insassen verletzt worden. Fast 90 Insassen wurden verletzt. Es handelt sich um eines der schwersten Zugunglücke in der deutschen Nachkriegsgeschichte.

Traunsteins Leitender Oberstaatsanwalt Wolfgang Giese hatte schon wenige Tage nach dem Unfall über den damals 39 Jahre alten Fahrdienstleiter gesagt: "Hätte er sich regelgemäß, also pflichtgerecht, verhalten, wäre es nicht zum Zusammenstoß gekommen." Und Oberstaatsanwalt Jürgen Branz ergänzte: "Was wir momentan haben, ist ein furchtbares Einzelversagen."

Fahrdienstleiter in Untersuchungshaft

Der Fahrdienstleiter sitzt allerdings erst seit April in Untersuchungshaft. Nachdem die Ermittler anfangs lediglich von einem Signalfehler des Mannes und der falschen Bedienung des Notrufes ausgegangen waren, blieb der 39-Jährige wochenlang auf freiem Fuß. Erst als das Auslesen der Daten auf seinem privaten Smartphone das Online-Computerspiel unmittelbar vor dem Unfall zu Tage förderte, erließ der Ermittlungsrichter auf Antrag der Staatsanwaltschaft Haftbefehl.

Ein technischer Defekt konnte nicht festgestellt werden, wie die Staatsanwaltschaft mitteilte: "Die Überprüfung der bahntechnischen Anlagen an der Unfallstrecke und im Stellwerk einschließlich der Funktechnik durch mehrere technische Sachverständige ergab keine Anhaltspunkte für technische Mängel als Unfallursache."

Rechtsanwalt Friedrich Schweikert, der insgesamt 16 Angehörige von Todesopfern und Verletzte als Nebenkläger vertritt, wollte sich zunächst nicht zur Anklageerhebung äußern. Er müsse sich die Anklage erst anschauen, sagte er der Deutschen Presse-Agentur.

Auch die Deutsche Bahn gab zunächst keine Stellungnahme ab. Sie verwies auf das laufende Verfahren und äußerte sich auch nicht zur Frage, ob sie dem Fahrdienstleiter einen Rechtsbeistand stellt. Die Bayerische Oberlandbahn (BOB) als Betreiber der Meridian-Züge äußerte sich ebenfalls nicht zur Anklageerhebung. Auch Bad Aiblings Bürgermeister Felix Schwaller (CSU) wollte nichts dazu sagen.

Anklage wird geprüft

Das Landgericht Traunstein muss nun prüfen, ob es die Anklage zulässt. Stimmt sie zu, muss die zuständige Kammer eine Hauptverhandlung ansetzen und dafür Termine bestimmen. Die Vorbereitungszeit wird von Verfahrenskennern auf drei bis vier Monate geschätzt. Der Prozess könnte also noch in diesem Jahr beginnen. Die Höchststrafe bei fahrlässiger Tötung beträgt fünf Jahre.

Die Zahl der Opfer des Zugunglücks wäre womöglich noch deutlich höher gewesen, wenn nicht an jenem Unglückstag, dem Faschingsdienstag, Ferien in Bayern gewesen wären. An Schultagen sitzen in den Zügen morgens viele Kinder und Jugendliche. Bad Aibling ist Sitz mehrerer Schulen.

Die Meridian-Züge auf der Strecke zwischen Holzkirchen und Rosenheim werden privat von der BOB betrieben, einer Tochter der Transdev mit deutschem Sitz in Berlin. Die Infrastruktur wie Gleise und Signalanlagen sowie die Fahrdienstleiter stellt die Deutsche Bahn.