Burker Bürgermeister stirbt: Gemeinde sucht Nachfolger

27.1.2020, 19:24 Uhr
Ob auf dem Stimmzettel am 15. März ein Kandidat stehen wird, ist in der Gemeine Burk noch völlig offen.

© Michael Kappeler, dpa Ob auf dem Stimmzettel am 15. März ein Kandidat stehen wird, ist in der Gemeine Burk noch völlig offen.

Der Anlass ist traurig. Otto Beck, seit 1996 Bürgermeister der 850-Seelen-Gemeinde Burk im Ansbacher Land ist am vergangenen Freitag nach einer kurzen, schwerwiegenden Erkrankung überraschend verstorben. Der Kommunalpolitiker, der zur Wahl am 15. März eigentlich noch einmal hatte antreten wollen, wurde 68 Jahre alt. Er war der Kandidat der gemeinsamen Liste von CSU und Freie Wähler, einen Gegenkandidaten gab es in dem kleinen Örtchen nicht. Für die CSU saß Beck außerdem im Kreistag. Nach dem Tod des verdienten Bürgermeisters sind Trauer und Anteilnahme groß.

Burker Bürgermeister stirbt: Gemeinde sucht Nachfolger

© Gemeinde Burk

Becks Ableben sorgt jedoch nicht nur für Bestürzen, sondern auch für eine politische Sondersituation. Denn eigentlich war die Frist für die Neuaufstellung von Kandidaten für die anstehende Kommunalwahl vergangenen Donnerstag - also exakt einen Tag vor Becks Tod - abgelaufen. Demnach gäbe es nun in Burk keinen einzigen Kandidaten für das Amt des nebenberuflichen Bürgermeisters. Aufgrund des tragischen Vorfalls wurde diese Frist jetzt aber verlängert. CSU, Freie Wähler und die Wählergemeinschaft "Gemeinsam für Burk" haben nun noch bis Dienstag, 4. Februar, Zeit, eine Persönlichkeit zu benennen, mit der sie in den Wahlkampf ziehen wollen. Mehr als die drei genannten Parteien gibt es in Burk nicht.


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Doch was, wenn sich niemand finden sollte? Dann fände in der Gemeinde eine echte Mehrheitswahl statt. Auf den Wahlzettel könnten die Bürgerinnen und Bürger dann schlichtweg den Namen derjenigen Person schreiben, die sie für das Amt des Bürgermeisters favorisieren. Wessen Namen am häufigsten auf den Stimmzetteln erscheint, der hat die Wahl gewonnen und ist Bürgermeister - ohne je offiziell angetreten zu sein. Allerdings darf der oder die Betroffene die Wahl ablehnen. Schließlich kann niemand zur Übernahme eines politischen Amts gezwungen werden. Im Fall der Ablehnung müsste die Wahl dann wiederholt werden.


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