Bürgerentscheid in Dormitz findet mit der Europawahl statt

6.4.2019, 13:10 Uhr
Bürgerentscheid in Dormitz findet mit der Europawahl statt

© Foto: Karl Heinz Wirth

Geschäftsleiter Nicky Weber teilte dem Gremium mit, dass vor Beginn der Ratssitzung die Regierung informierte, dass die Abstimmung über den Bürgerentscheid parallel am 26. Mai mit der Europawahl stattfinden kann. Zur Stärkung der rechtssicheren Durchführung eines Bürgerentscheids empfahl die Verwaltung nach einschlägiger Rechtsprechung den Erlass einer Satzung zu Bürgerbegehren und -entscheiden. Der Gemeinderat nahm den Satzungsentwurf und die Ausführungen vom 27. März zur Kenntnis und beschloss diese einstimmig als Satzung.

Weiter befassten sich die Räte mit dem Antrag auf Durchführung des Bürgerentscheids "Pro ehrenamtlicher Bürgermeister" samt der Prüfung und Beschlussfassung über die Zulässigkeit. Die Bezeichnung des Bürgerentscheids mit den Worten "Pro ehrenamtlicher Bürgermeister" solle den Abstimmenden unzweifelhaft vermitteln, um welche Thematik es sich handle, erklärte Geschäftsleiter Weber dem Gremium. "Pro Ehrenamt" sei im Sinne eines klaren Bürgerentscheids und einer mit "Ja" oder "Nein" beantwortbaren Frage nämlich nicht hinreichend bestimmt. Daher war der Vorschlag der Verwaltung, die Bezeichnung "Pro ehrenamtlicher Bürgermeister" zu wählen. Dem wollte der Vertreter des Bürgerbegehrens, Christoph Schmitt, nicht zustimmen, da seiner Meinung nach "Pro Ehrenamt" genügen würde.

Geschäftsleiter Weber erläuterte noch einmal den Sachverhalt dazu: Die Verwaltung habe vor der gesetzlich zu formulierenden Fragestellung, die zweifelsfrei mit "Ja" oder "Nein" beantwortbar sein muss, die Bürgerinnen und Bürger bei einem Bürgerentscheids bereits in der Überschrift auf die grundsätzliche Thematik hinzuweisen. Die Benennung des eingereichten Bürgerbegehrens wurde deshalb von "Pro Ehrenamt" in "Pro ehrenamtlicher Bürgermeister" geändert. Zusammen mit der Bezeichnung des Ratsbegehrens "Pro berufsmäßiger Bürgermeister" ist somit schneller und in nicht irreführender Weise erkennbar, um welche beiden unterschiedlichen Sachfragen es sich handelt.

Die ursprüngliche Bezeichnung benennt lediglich das Ehrenamt im Allgemeinen. Erst bei der konkreten Fragestellung wird den Bürgern die eigentliche Sachentscheidung dargelegt. Insgesamt werden den Bürgern drei Fragen mit jeweils einer zu vergebenden Stimme gestellt. "Hierfür ist es notwendig, so früh wie möglich erkennbar zu machen, um welche explizite Sachentscheidung es gehen soll", betonte Weber.

Die Überprüfung der Unterschriften für das Bürgerbegehren "Pro ehrenamtlicher Bürgermeister" in Dormitz sei damit abgeschlossen, teilte Weber mit. Bei rund 1900 wahlberechtigten Gemeindebürgern waren 190 Unterschriften für die Erfüllung des Quorums notwendig. Die Überprüfung der Unterschriftenlisten ergab 518 geleistete Unterschriften, wovon 510 gültig waren, sagte Weber. Anschließend fassten die Räte einstimmig den Beschluss, folgende Frage zum Termin des Bürgerbegehrens "Pro ehrenamtlicher Bürgermeister" mit "Ja" oder "Nein" zur Abstimmung zu geben: "Sind sie dafür, dass der 1. Bürgermeister der Gemeinde Dormitz in der nächsten Wahlperiode weiterhin ehrenamtlich tätig ist?" Der Gemeinderat beschloss, die in der Sitzung am 22. November 2018 verabschiedete Rechtsstellungssatzung für einen berufsmäßigen 1. Bürgermeister für die kommende Wahlperiode aufzuheben.

Ratsbegehren "Pro berufsmäßiger Bürgermeister"

Die entsprechende Änderungssatzung mit der Hinzunahme eines Paragrafen zur Aufhebung der Rechtsstellungssatzung ist unverzüglich zu erstellen und bekanntzumachen. Am 22. März ging bei der Gemeindeverwaltung der Antrag auf Durchführung eines Ratsbegehrens zur Durchführung eines Bürgerentscheids ein. Das Gremium stimmte der Durchführung des Ratsbegehrens eines Bürgerentscheids "Pro berufsmäßiger Bürgermeister" zur Beantwortung der Frage der Rechtsstellung des 1. Bürgermeisters ab der kommenden Wahlperiode mit 10:3 Stimmen zu.

Die Abstimmung über das Ratsbegehren wird am gleichen Tag mit der Europawahl stattfinden. Hier beschlossen die Räte mit 10:3 Stimmen, die folgende Frage des Bürgerentscheids für das Ratsbegehren "Pro berufsmäßiger Bürgermeister" mit "Ja" oder "Nein" zur Abstimmung zu geben: "Sind Sie dafür, dass der 1. Bürgermeister der Gemeinde Dormitz ab der nächsten Wahlperiode berufsmäßig tätig ist?" Das Gremium einigte sich als nächstes einstimmig auf die Stichfrage: "Werden die beim Bürgerentscheid 1 und 2 zur Abstimmung gestellten Fragen mehrheitlich mit Ja oder Nein beantwortet — welche Entscheidung soll dann gelten? Bürgerentscheid 1, also berufsmäßiger Bürgermeister, oder Bürgerentscheid 2, also ehrenamtlicher Bürgermeister?

Weber appellierte an die zahlreichen Zuhörer

Geschäftsleiter Weber appellierte an die zahlreichen Zuhörer, sich als Wahlhelfer zur Verfügung zu stellen, denn die Verwaltung allein könne für drei Gemeinden in der Verwaltungsgemeinschaft nicht alle Wahlhelfer aufbieten. Wer sich als Wahlhelfer zur Verfügung stellen will, soll sich bei der Verwaltung melden. Jeder Wahlhelfer erhält dafür eine Vergütung.

Bürgermeister Holger Bezold erinnerte in einer Erklärung, dass die Aufgaben und Herausforderungen in der Gemeinde niemand besser kenne als die Gemeinderäte. Große und wichtige Aufgaben seien in der Zukunft zu bewältigen. "Der Antrag, in der kommenden Wahlperiode einen Bürgermeister im Hauptamt zu haben, wurde in einer demokratischen Entscheidung im November 2018 durch den Gemeinderat beschlossen. Wenn die Initiatoren des Bürgerbegehrens für einen ehrenamtlichen Bürgermeister behaupten, 20 Stunden in der Woche reichen für die Tätigkeit des Bürgermeisters aus, handeln sie unfair gegenüber allen Mandatsträgern und verunsichern die Bürger mit dieser Stimmungs- und Panikmache. Die Behauptung, ein Bürgermeister muss sich um kommunale Themen und Aufgaben nicht kümmern, denn dafür gebe es die Verwaltung, ist schlichtweg falsch", stellte Bezold heraus.

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