Corona

Erlangen-Höchstadt überschreitet Schwellenwert von 35

24.8.2021, 15:15 Uhr
3G (Symbolbild).   

© Julian Stratenschulte/dpa 3G (Symbolbild).  

Für den Landkreis Erlangen-Höchstadt hat das Robert Koch-Institut (RKI) am Sonntag, 22. August, einen Sieben-Tage-Inzidenzwert von 37,9 und damit über 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner veröffentlicht. Weil der Schwellenwert somit an drei aufeinanderfolgenden Tagen aktuell von Sonntag bis Dienstag, 22. bis 24. August, überschritten wurde, gibt das Landratsamt Erlangen-Höchstadt bekannt, dass ab Donnerstag, 26. August, die in der 13. BaylfSMV festgelegten inzidenzabhängigen Regelungen gelten.

Das heißt konkret: Nur wer geimpft, genesen oder getestet (3G) ist und keine Symptome aufweist, darf an Veranstaltungen in geschlossenen Räumen (z.B. öffentliche und private Veranstaltungen) teilnehmen. Dies gilt auch für die Bereiche der Innengastronomie, Inanspruchnahme körpernaher Dienstleistungen in geschlossenen Räumen, Zugang zu geschlossenen Räumen von bestimmten Freizeiteinrichtungen, Sportausübung in geschlossenen Räumen und Beherbergungen.

Hier gilt ein Testnachweiserfordernis bei Ankunft sowie zusätzlich alle weiteren 72 Stunden.

Besucher von Krankenhäusern müssen einen Testnachweis vorlegen

Auch Besucherinnen und Besucher von Krankenhäusern sowie von Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen, in denen eine den Krankenhäusern vergleichbare medizinische Versorgung erfolgt, müssen nun einen Testnachweis vorlegen. Die Testungen dürfen dabei vor höchstens 24 Stunden, im Falle eines PCR-Tests vor höchstens 48 Stunden durchgeführt worden sein.

Neben den PCR-, POC-Antigentests und den unter Aufsicht vorgenommenen Selbsttests, wird seit Montag, 23. August, auch ein schriftliches oder elektronisches negatives Testergebnis eines PoC-PCR-Tests anerkannt. Ausgenommen von der Testnachweispflicht sind entsprechend der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung des Bundes weiterhin vollständig Geimpfte (ab Tag 15) sowie Genesene. Auch Kinder bis zum sechsten Geburtstag sind von der Regelung weiterhin ausgenommen.

Der Freistaat erhöht die zulässige Höchstzuschauerzahl bei großen Sport und Kulturveranstaltungen

Daneben sind große Sport- und Kulturveranstaltungen mit länderübergreifendem Charakter künftig inzidenzunabhängig unter den bisherigen Voraussetzungen (z. B. Vorlage eines Testnachweises, Untersagung des Verkaufs und des Ausschanks von Alkohol etc.) möglich. Das Unterschreiten einer 7-Tage-Inzidenz von 35 ist nun keine Voraussetzung mehr.

Bayern erhöht zudem die zulässige Höchstzuschauerzahl einschließlich geimpfter und genesener Personen bei großen Sport- und Kulturveranstaltungen mit länderübergreifendem Charakter. Unter Beachtung der Anzahl der vorhandenen Plätze, bei denen ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Plätzen gewahrt ist, erhöht sich die Zuschauerzahl auf bis zu 50 Prozent der Kapazität der jeweiligen Sport- bzw. Veranstaltungsstätte, höchstens aber auf 25.000 Zuschauer mit festen Sitzplätzen.

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