Neue Einschränkungen

Sieben-Tage-Inzidenz über 35: Diese Regeln gelten in Erlangen

31.8.2021, 15:35 Uhr
Symbolfoto 3G-Regel.

© Sven Hoppe, NN Symbolfoto 3G-Regel.

Ab Mittwoch, 1. September 2021, gilt deshalb in Erlangen bis auf Weiteres in Innenbereichen größtenteils die 3G-Regel: Nur wer geimpft, genesen oder getestet ist und keine Symptome aufweist, darf bestimmte Einrichtungen besuchen, an Veranstaltungen teilnehmen und Dienstleistungen in Anspruch nehmen.

Als geimpft gilt eine Person, die eine vollständige Schutzimpfung mit einem auf sie ausgestellten Impfnachweis belegen kann und bei der seit der letzten erforderlichen Einzelimpfung mindestens 14 Tage vergangen sind. Als genesen gelten alle, die vor mindestens 28 Tagen und vor höchstens sechs Monaten am Coronavirus erkrankt waren und dies mit einem Genesenennachweis dokumentieren können. Als Testnachweis ist ein negativer Antigen-Schnelltest erforderlich, der nicht älter als 24 Stunden sein darf, oder ein negativer PCR-Test, der nicht älter als 48 Stunden ist. Ausgenommen von der Testpflicht sind Kinder unter sechs Jahren und Schülerinnen und Schüler, die regelmäßigen Testungen im Rahmen des Schulbesuchs unterliegen.

Die Regelungen im Einzelnen:

- Die 3G-Regel gilt für die Innengastronomie, für die Teilnahme an öffentlichen und privaten Veranstaltungen und Feiern sowie für Kultur- oder Sportveranstaltungen in Innenräumen. Bei Präsenzveranstaltungen an Hochschulen ist zweimal wöchentlich ein Nachweis im Sinne der 3G-Regel zu erbringen. Die Nachweise sind auch Voraussetzung für alle, die Sport im Innenbereich, zum Beispiel in Fitness-Studios, Schwimmbädern oder Sporthallen, treiben oder Dienstleistungen in geschlossenen Räumen wie z.B. Friseur, Kosmetik, Körperpflege in Anspruch nehmen möchten. Auch der Besuch von Freizeitangeboten in geschlossenen Räumen wie beispielsweise Indoor-Spielplätzen, Wellnesszentren oder Saunen ist nur unter Beachtung der 3G-Regel möglich. Nicht öffentlich zugängliche Betriebskantinen sind von der 3G-Regel ausgenommen.

- Nur Geimpften, Genesenen oder Getesteten sind Besuche in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen sowie in Einrichtungen der Behindertenhilfe erlaubt.

- Für die Beherbergung in Hotels, Pensionen und sonstigen gewerblichen Unterkünften sind Testnachweise erforderlich. Personen, die nicht geimpft oder genesen sind, müssen sowohl bei der Anreise als auch für jede weiteren 72 Stunden (3 Tage) während des Aufenthalts einen negativen Testnachweis vorlegen.

Änderungen ergeben sich, sofern der Inzidenzwert von 50 Neuinfektionen in Erlangen an drei aufeinanderfolgen Tagen überschritten oder der Inzidenzwert von 35 an fünf aufeinanderfolgenden Tagen unterschritten werden sollte. Dies wird im Amtsblatt "Die amtlichen Seiten", das unter www.erlangen.de/das kostenlos bestellt und aufgerufen werden kann, bekanntgegeben.

Weitere Informationen online unter www.erlangen.de/corona.

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