Ärgernis und gefährlich: Illegale Entsorgungen im Kreis Forchheim

14.6.2020, 09:03 Uhr
Ärgernis und gefährlich: Illegale Entsorgungen im Kreis Forchheim

© Foto: Scott Johnston

Müll im öffentlichen Raum ist ein Ärgernis, auch im Landkreis Forchheim. Doch gibt es lokale Spitzenreiter? Hat sich die Situation seit der Corona-Krise verschlimmert? Und warum werden bei der Sperrmüllabholung bestimmte Abfälle nicht angenommen, wohingegen ich sie als Bürger bei der Deponie sehr wohl abgeben darf? Wir haben nachgehakt.

Ein NN-Leser wandte sich an die Redaktion. Er beobachte immer wieder wilde Müllablagerungen und vermutet dahinter "Zeitgenossen, die ihren privaten Müll vorsätzlich auf öffentlichem Grund gezielt und mit System entsorgen". Fein säuberlich würden Kartons mit Putz- und Mörtelresten, Kellen und Folien am Rand des Flurbereinigungswegs zwischen Kunreuth und Weingarts abgestellt, ist seine Wahrnehmung.

"Kommt uns alle teuer zu stehen"

Er glaubt, dass die Verursacher "die relativ hohen Entsorgungskosten auf der Deponie und den Entsorgungsstellen scheuen" und ärgert sich, da "die Beseitigung solchen illegal entsorgten Mülls dem Landkreis und somit uns allen dann oft teuer zu stehen kommt", sagt er.

Bei den wilden Ablagerungen "lässt sich eine relativ gleichmäßige Verteilung im Landkreis feststellen", teilt Kathrin Schürr, Pressesprecherin des Landratsamts mit. Im Umkreis der größeren Orte wie Forchheim und Ebermannstadt fänden aber mehr wilde Müllablagerungen statt als in dünner besiedelten Gebieten.

Am häufigsten illegal abgelagerter Müll sind laut Landratsamt Sperr- und gewöhnlicher Restmüll. Darüber hinaus würden vor allem Altautos, die im Garten oder auf öffentlichen Flächen wie Parkplätzen stehen, wild entsorgt. "Das ist gerade deshalb unverständlich, da es kostenlose Sperrmüllabholungen durch die Müllabfuhr gibt", so Schürr. Zudem würden Altautos "für wenig Geld, üblicherweise unter 100 Euro, von Schrotthändlern bei Anruf abgeholt".

Über 60 Autoreifen illegal abgelagert

Im Kreis Forchheim werden viele Autoreifen auf öffentlichem Grund entsorgt. Allein im Jahr 2020 waren es bislang schon über 60 Stück. Desweiteren kommen oft Ablagerungen von Bauschutt oder Asbestzementplatten vor. Neben Ablagerungen kommt zudem regelmäßig das Verbrennen von Abfällen vor, "was mit empfindlichen Bußgeldern geahndet wird", teilt das Landratsamt mit.

Ärgernis und gefährlich: Illegale Entsorgungen im Kreis Forchheim

© Foto: Scott Johnston

Saisonale Unterschiede gibt es kaum. Im Winter gebe es tendenziell weniger wilde Abfallablagerungen, so Schürr. Aber das werde dadurch kompensiert, dass "zahlreiche Schrottautos" durch fehlendes Laub entdeckt werden. Auch Auffälligkeiten aufgrund der Corona-Krise seien "bislang nicht aufgetreten".

"Bürger wollen Kosten sparen"

Der NN-Leser fragt sich, ob nicht auch die Müllsystematik und die Gebührenstruktur der Kommunen ein Grund für wilde Müllablagerungen sind. Warum ist die Sperrmüllabholung von zuhause zweimal im Jahr kostenlos, die Anlieferung privaten Sperrmülls in der Deponie aber kostenpflichtig?

"In der Vergangenheit haben wir es sehr oft erlebt, dass Bürger an der Deponie sagen, sie geben Sperrmüll ab und dann war aber Restmüll dabei - einfach, weil sie Kosten sparen wollten", sagt Heinrich Kögel, Fachbereichsleiter der Abfallwirtschaft am Forchheimer Landratsamt. Die Folge waren Diskussionen an der Waage, die den Betrieb aufgehalten hätten. "Um das zu verhindern, ist das Anliefern von Sperrmüll kostenpflichtig", so Kögel.

Zudem fragt der NN-Leser: Warum werden Teppichboden, Sperrholz und Matratzen mitgenommen, Altmetall zum Beispiel aber nicht? "Altmetall ist von der Abholung ausgenommen, weil Metall an unseren Wertstoffhöfen entgegengenommen wird", erklärt Kögel. Das System sei auf Effizienz ausgelegt - nicht darauf, dass alles überall möglich sei. "Wenn wir zweigleisig fahren würden, würde das auch mehr Geld kosten."

Persönliches Müllkonto als Idee?

Der Leser wünscht sich, dass jeder Landkreisbewohner zusätzlich zum gebührenpflichtigen Hausmüll, jährlich ein Kontingent hätte, um kostenlos nichtgewerblichen Abfall an der Deponie anzuliefern - sozusagen ein persönliches, nicht übertragbares Müllkonto.

So eine Idee gab es meines Wissens noch nicht", sagt Kögel. Allerdings hat er Zweifel an der Umsetzbarkeit. "Ich kann mir das nicht vorstellen. Da hängen sehr, sehr viele Fragen dran, die man erst einmal klären müsste."

Abfallrecht habe immer auch mit Sicherheitsfragen zu tun. "Das jetzige System finde ich gut." Er verstehe aber auch, dass die Regelungen für Bürger nicht immer einfach nachzuvollziehen sind. "Bevor ich mit dem Abfallrecht zu tun hatte, fiel mir das auch schwer", sagt er. Der Müllpraxis liege aber eine "Fülle von Vorschriften zugrunde, die ihren Grund haben".

Gefahr für Kinder und Tiere

Die Ablagerungen sind in vielfacher Hinsicht problematisch. Sie haben Auswirkungen auf Boden und Wasser durch das Auslaufen von Betriebsstoffen wie Öl oder Schmierstoffe aus Altautos und auf die Luft - da beim Verbrennen von Müll Giftstoffe entstehen.

Natürlich werfen die Ablagerungen schon allein optisch kein gutes Licht auf das "Landschaftsbild" und die "Tourismusregion", stellt das Landratsamt fest. Zudem besteht auch Verletzungsgefahr für Kinder und Tiere bei Sperrmüll mit scharfen Kanten oder Scherben. Tiere können im Wald bei Drahtzäunen hängenbleiben, die halb verwachsen sind. Darüber hinaus trägt die Allgemeinheit die anfallenden Kosten - und damit alle, die ihren Abfall ordnungsgemäß entsorgen.

Bußgelder reichen von 20 bis 800 Euro

Bußgeldhöhen richten sich nach dem Bußgeldkatalog, den das Bayerische Umweltministerium als Richtschnur aufgestellt hat, teilt das Landratsamt auf Nachfrage mit. Für ganz geringfügige Ablagerungen, wie im Falle einer Bananenschale oder eines Taschentuchs, beginnt der Bußgeldkatalog mit 20 Euro. Für Einzelstücke von Sperrmüll kleineren Umfangs, zum Beispiel ein Fernseher oder ein Koffer wird ein Bußgeld im Rahmen von 80 bis 240 Euro festgesetzt.

Werden gleich mehrere Sperrmüllteile gefunden, kann ein Bußgeld zwischen 160 und 500 Euro verhängt werden. Für ein Autowrack werden bei sofortiger Beseitigung 160 bis 330 Euro fällig. Reagiert der Autobesitzer nicht, können 500 bis 800 Euro Bußgeld fällig werden. Das Verbrennen von Sperrmüll bis 1 Kubikmeter schlägt mit 50 bis 700 Euro zu Buche, je nach Auffindeort und Art der Zusammensetzung des Sperrmülls.

Allgemein gilt: ab einer gewissen Schwere, Menge und Gefährlichkeit der Müllablagerungen wird die Staatsanwaltschaft Bamberg eingeschaltet, die ein Strafverfahren gegen den Verursacher einleitet. Dies kommt beispielsweise bei asbesthaltigen Wellzementplatten (alte Eternitplatten) in Betracht. Hier können Strafen, die nach dem Strafgesetzbuch verhängt werden, deutlich höher liegen.

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