Forchheim: Alkoholkranke Rentnerin verurteilt

28.4.2017, 17:00 Uhr

So aber kam es in Dormitz zu einem Verkehrsunfall, bei dem eine Beteiligte leicht verletzt wurde. Jetzt herrschte für die weinselige Witwe vor dem Amtsgericht Ernüchterung: acht Monate auf Bewährung und zwei Jahre kein Führerschein.

Es war ein winterlicher Nachmittag auf der Hauptstraße in Dormitz. Doch Peter K. (Name geändert) wurde die vorweihnachtliche Freude gründlich verdorben. Plötzlich kam aus einer Nebenstraße ein Auto auf ihn zu und krachte in die Seite seines Pkw. Wie sich durch eine Untersuchung der Polizei herausstellte, hatte die Verursacherin nicht nur die Vorfahrt missachtet, sondern auch 1,94 Promille Alkohol im Blut.

Vom Unfallort entfernt

Nun saß die sichtlich mitgenommene Angeklagte vor Strafrichterin Silke Schneider. Dabei war die Angeklagte bereits mehrfach wegen Trunkenheit im Straßenverkehr aufgefallen. Drei Vorstrafen verlas Richterin Schneider. Zuletzt erst vor drei Monaten, als die Seniorin in Emskirchen im berauschten Zustand mit 1,5 Promille auf die Gegenfahrbahn geraten war und einen Außenspiegel für 300 Euro abrasiert hatte.
Neben vorsätzlicher Trunkenheit und fahrlässiger Gefährdung des Straßenverkehrs, entfernte sie sich auch noch unerlaubt vom Unfallort.

Angefangen habe alles, so die geständige Angeklagte unter Tränen, als ihr Ehemann vor acht Jahren verstorben sei. Seither habe sie ein Alkoholproblem, wie sie offen zugab.

Derzeit befindet sie sich aufgrund ihrer Sucht und einer Depression in ambulanter Behandlung. „Sie hat erkannt, dass sie etwas ändern muss,“ so Verteidiger Rechtsanwalt Jens Schuster. „Seien Sie froh, dass es nicht schlimmer gekommen ist“ sagte Staatsanwalt Matthias Schmolke. Neben den Kosten für das Gerichtsverfahren muss die Verurteilte nun auch den Schaden rund 4300 Euro gegenüber der KfZ-Haftpflichtversicherung begleichen.

Als Bewährungsauflagen verhängte Richterin Schneider für die nächsten drei Jahre zudem: Fortführung der ambulanten Therapie und Mitteilung jedes Wohnsitzwechsels. Den Führerschein, der bereits im Dezember 2016 eingezogen worden war, bekommt die Rentnerin, die das Urteil akzeptierte, nun erst einmal zwei Jahre lang nicht mehr zu Gesicht.

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