Forchheim: Rentner lagerte Waffen und Drogen

12.1.2018, 07:20 Uhr
Forchheim: Rentner lagerte Waffen und Drogen

© Symbolfoto: Oliver Berg/dpa

Als am Morgen des 12. Juli die Polizei an Ludwig F.s Haustür klopfte, gab es keine Reaktion. Die Beamten sahen keine andere Möglichkeit als die Tür gewaltsam zu öffnen — Sachschaden: 121 Euro. Bei der Durchsuchung von F.s Wohnung fanden die Polizisten dann eine Pistole mit zwei Magazinen, eine Luftdruckwaffe sowie einen Pistolenschlitten und einen Schalldämpfer vor. Außerdem stellten sie fest, dass der Angeklagte auf seinem Balkon 14 Marihuana-Pflanzen züchtete.

F. (Name geändert) machte keine Angaben zum Fall und ließ dafür seinen Verteidiger den Sachverhalt erklären. "Der Besitz der Waffen wird selbstverständlich eingeräumt", sagte dieser. Auch die Pflanzen seien offensichtlich von F. gezogen worden, offenbar mit dem Ziel, sie später als Mittel zur Schmerzlinderung einzusetzen.

Nur wenig Wirkstoff

Wie sich bei einem Gutachten herausstellen sollte, wiesen die Pflanzen jedoch nur geringe Mengen Wirkstoff auf. "Wie Sie gesehen haben, ist in Ihren Pflanzen eh kein gescheiter Wirkstoff drin", stellte Richterin Silke Schneider daraufhin fest. Auch sagte der Angeklagte, der Sportschütze ist, die Luftdruckwaffe habe er zu einem Zeitpunkt gekauft, als dies noch legal gewesen war. Die Staatsanwältin sah ihre Anklage aber in allen Punkten bestätigt und forderte acht Monate Freiheitsstrafe, ausgesetzt zur Bewährung.

Vor allem sei zu Gunsten des Angeklagten festzustellen, dass er noch nie polizeilich aufgefallen war. Nur die große Menge an Waffen und Marihuana-Pflanzen schlage negativ zu Buche. F.s Anwalt sah das anders: Für "jemanden, der sein Leben lang nichts gemacht" habe, sei eine Bewährungsstrafe überzogen. Er plädierte auf 90 Tagessätze zu je 25 Euro.

Außerdem erklärte er, wie es überhaupt zu einem Einsatz in der Wohnung des 64-Jährigen kommen konnte: Ein Nachbar habe die in der Umgebung anwesende Polizei auf die Marihuana-Pflanzen auf F.s Balkon aufmerksam gemacht.

3150 Euro Strafe

Richterin Schneider nahm dann den Mittelweg und verurteilte Ludwig F. zu einer Geldstrafe von insgesamt 3150 Euro, also zu 90 Tagesätzen von jeweils 35 Euro. "Wenn Sie meinen, es für Ihre Krankheit zu brauchen, müssen Sie eben einen Arzt fragen", sagte sie in ihrer Urteilsbegründung. Dazu trägt der Verurteilte die Kosten des Verfahrens. Angeklagter und Staatsanwältin stimmten dem Urteil zu.