Forchheimer gesteht Cannabiskonsum

27.4.2016, 10:00 Uhr

Dem Angeklagten wurde zur Last gelegt, mindestens zehn Mal zwischen ein und zwei Gramm Marihuana gekauft und konsumiert zu haben. Ein Zeuge bestätigte vor Gericht, er habe dem Angeschuldigten zwischen Januar 2014 und August 2015 die angegebenen Mengen für Preise zwischen zehn und 20 Euro verkauft. Gegen den Zeugen läuft im Moment ebenfalls ein Verfahren wegen An- und Verkauf von Marihuana. Seit seiner Festnahme hat er gegen mehrere Freunde ausgesagt, denen er angeblich Drogen verkauft hat. Diese müssen sich nun genau wie der Angeklagte vor dem Amtsgericht verantworten.

Der Zeuge gab an, ein guter Freund des Angeklagten zu sein. Außerdem hätte er ihn zumindest teilweise zum Kauf und Konsum angestiftet. Der Polizeibeamte, der den Zeugen vernommen hatte, erklärte vor Gericht: „Er war sehr zögerlich, wollte keine Freunde in Schwierigkeiten bringen. Einen Belastungseifer konnte ich daher nicht erkennen.“ Negativ ausgelegt wurde dem Angeklagten, dass er bereits einschlägig vorbestraft ist. Neben Hausfriedensbruch und Körperverletzung gab es schon eine Verurteilung wegen Drogenkonsums. Zugute kam ihm, dass er eine solide Lebensgrundlage hat.

Die Jugendgerichtshilfe plädierte auf die Anwendung des Jugendstrafrecht. Der Angeschuldigte habe es noch nicht geschafft, sich vom Einfluss seines Freundeskreises zu befreien.

Der Angeklagte muss eine Geldstrafe von 600 Euro zahlen und an drei Gesprächsterminen zum Thema Drogenkonsum teilnehmen. Ebenso muss er sich in einem Jahr einem Drogen-Screening mit Urinprobe unterziehen. Dabei wird kontrolliert, ob der Angeklagte das Konsumverbot eingehalten hat. „Nehmen Sie die Sache ernst“, mahnte Jugendrichter Förtsch eindringlich.