In Forchheim mit Flasche auf Freund losgegangen

8.12.2017, 10:00 Uhr
Mit einer Flasche hat er seinen Freund angegriffen (Symbolbild).

© dpa Mit einer Flasche hat er seinen Freund angegriffen (Symbolbild).

Die Staatsanwaltschaft legte dem Angeklagten Leon M. (alle Namen geändert) zur Last, er habe zum Tatzeitpunkt um 3 Uhr nachts seinen Kumpel Hasan F. geschlagen und sei mit einer Flasche auf das Opfer losgegangen. M. selbst konnte sich nicht mehr an die Tatnacht erinnern: "Ich war total betrunken und stand unter Drogen."

Er habe Wodka getrunken, einen Joint geraucht und Ecstasy konsumiert, erklärte M. Den Tathergang konnte dann Hasan F. beschreiben, der mit M. seit mehr als zehn Jahren befreundet sei und von dessen Eskapaden unter Alkoholeinfluss wisse.

M. habe ihn tatsächlich angegriffen, nur an eine Flasche könne er sich nicht erinnern. Das hätten ihm beim Streit Anwesende allerdings nachher erzählt. Der Zeuge wollte offenbar auch nicht, dass sein Freund bestraft wird — das soll er zumindest gegenüber der Polizei in der Tatnacht behauptet haben. Von dem Streit trug F. eine Beule und eine Schramme am Kopf davon.

Therapie soll helfen

Der Angeklagte zeigte sich im Prozess durchgehend reuig, eine Entschuldigung an F. verschickte er bereits am Tag nach der Tat. Nachdem er bereits fünf Mal wegen Delikten mit Drogen und Körperverletzung verurteilt worden war, suchte er sich nach der aktuellen Tat therapeutischen Beistand.

Seit September dieses Jahres befindet er sich in einer Entzugsklinik. Dort möchte er noch bis mindestens Ende Dezember bleiben, sagte er vor Gericht. Dass er freiwillig Hilfe gesucht habe, spreche für ihn, erklärte Staatsanwalt Stefan Meyer in seinem Plädoyer.

Auch könne der Flaschenangriff nicht vollständig bestätigt werden. Deshalb wurde aus der gefährlichen Körperverletzung letztendlich eine vorsätzliche Körperverletzung.

Meyer forderte eine Haftstrafe von neun Monaten, die aufgrund der positiven Entwicklung in der Entzugsanstalt zur Bewährung ausgesetzt werden könne.

Regelmäßige Drogentests

Richterin Silke Schneider orientierte sich bei ihrem Urteil am Plädoyer der Staatsanwaltschaft: Sie verurteilte M. zu einer Bewährungsstrafe von neun Monaten. Außerdem muss er seine Therapie fortsetzen, danach regelmäßig zum Drogentest erscheinen und 100 Stunden gemeinnützige Arbeit ableisten. Zusätzlich trägt M. die Kosten des Verfahrens.

"Sie machen den Eindruck, als hätten sie verstanden, dass es so nicht weitergeht", sagte Schneider in ihrer Urteilsbegründung. Leon M., der ohne Anwalt zum Prozess erschienen war, akzeptierte das Urteil umgehend.

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