Größere Antennen

Mobilfunkanlage auf Burg Hiltpoltstein muss erneuert werden

8.7.2021, 09:52 Uhr
Die Burganlage in Hiltpoltstein thront über dem Ort: Die dortige Mobilfunkanlage mit drei Bestandsantennen muss erneuert werden. Dabei soll gleich noch der Blitzschutz angepasst werden.  

© rd, NN Die Burganlage in Hiltpoltstein thront über dem Ort: Die dortige Mobilfunkanlage mit drei Bestandsantennen muss erneuert werden. Dabei soll gleich noch der Blitzschutz angepasst werden.  

Ein Antrag auf denkmalschutzrechtliche Erlaubnis zur Erneuerung einer Mobilfunkanlage in Hiltpoltstein, Am Schlosshof 7, stellte die Mitglieder des Gemeinderates Hiltpoltstein vor keine allzu großen Probleme, auch wenn es sich um die historische Burganlage handelt. Zweifellos handelt es sich bei dem Gebäude um ein ortsbildprägendes Baudenkmal im Ensemble des Marktes Hiltpoltstein.

An die drei Bestandsantennen hat man sich gewöhnt, auch wurden keinerlei davon ausgehende Beeinträchtigungen bekannt, hieß es im Rat. Vor mehr als zehn Jahren, als die Antennen gesetzt wurden, war die Aufregung erheblich größer. Nun müssen die drei Antennen im Auftrag der Telefonica Germany GmbH & co.OHG durch drei neue ersetzt werden. Die Höhe der Tragrohre werde dabei nicht überschritten, außerdem soll bei dieser Gelegenheit auch gleich der Blitzschutz erneuert werden.

Größere Antennen für Mobilfunkanlage auf Burg Hiltpoltstein

Die neuen Antennen sind in der Form einheitlich, jedoch aufgrund der erforderlichen Bandbreite und Bauart etwas größer. Das Bauvorhaben fügt sich in die Eigenart der Umgebung ein, wahrt die Anforderungen an gesunde Wohn-und Arbeitsverhältnisse und beeinträchtigt das Ortsbild nicht. Mit zwölf Stimmen ohne Gegenstimme war der Gemeinderat einverstanden.

Danach ging es um die naturschutzrechtliche Erlaubnis zur Errichtung einer Hackschnitzellagerhalle in Schossaritz. Bei der Errichtung handelt es sich um ein baurechtlich verfahrensfreies Vorhaben, gemäß dem einschlägigen Paragraphen der Bayerischen Bau-Ordnung (BayBO), nämlich um ein freistehendes Gebäude ohne Feuerungsanlage, die einem Land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb dienen.

Flächennutzungsplan sieht landwirtschaftliche Fläche vor

Sie sind eingeschossig und nicht unterkellert, haben höchstens 100 Quadratmeter Grundfläche und höchstens 140 Quadratmeter überdachte Fläche und sind nur zur Unterbringung von Sachen oder zum vorübergehenden Schutz von Tieren bestimmt. Der Gemeinderat ging davon aus, dass die Privilegierung vorliegt und lediglich eine naturschutzrechtliche Erlaubnis erforderlich ist.

Die Prüfung obliegt der Unteren Naturschutzbehörde des Landratsamtes. Der Flächennutzungsplan der Gemeinde setzt für das betroffene Gebiet eine landwirtschaftliche Fläche fest. Nach Festlegung dieser Punkte hatte der Gemeinderat mit zwölf Stimmen keine Einwände gegen die Erteilung einer naturschutzrechtlichen Erlaubnis.

Fünf Anregungen vom Landratsamt

Die Bauleitplanung des Markts, der Bebauungsplan und Grünordnungsplan „An der Hecke“, 2. Erweiterung, beschäftigte den Marktgemeinderat mit der Behandlung der Anregungen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behördenbeteiligung und zur Beteiligung der Nachbargemeinden.

Während eine ganze Reihe von Trägern öffentlicher Belange keine Einwände vorbrachte, war das Landratsamt Forchheim mit fünf Anregungen vertreten, zur Geländeauffüllung, der Kreisbaumeister, zum Umwelt- und Naturschutz sowie zum Straßenverkehr. Auch das Wasserwirtschaftsamt Kronach hat einiges anzuregen, ebenso das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (ALE). Nach Prüfung der Anregungen und Stellungnahmen und Kenntnisnahme wurden entsprechende Beschlussvorschläge ausgearbeitet die in die Planung eingearbeitet werden.

Die Bauleitplanung der Stadt Betzenstein, die Aufstellung des Bebauungsplans „Hauptstraße und Schmidbergstraße“ wurde im Rahmen der Beteiligung zur Kenntnis genommen. Weil gegen die Bauleitplanung seitens des Marktes Hiltpoltstein keine Bedenken bestehen, da keine Auswirkungen auf Hiltpoltstein zu erwarten sind, wurden Einwendungen nicht erhoben.

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