Bauern können Asbach anzapfen
19.5.2017, 13:00 UhrDiese Fristverlängerung hat nun, das teilt Verbandsvorsteher Wolfgang Kleinlein mit, das Landratsamt ausgesprochen. Wie bereits mehrfach berichtet, tobt ein Streit um drei Tiefbrunnen, deren Bohrung die Faber-Castell’sche Vermögensverwaltung beantragt und das Landratsamt genehmigt hatte. Der Wasser- und Bodenverband – in ihm sind insbesondere Landwirte, die Flächen am Asbach besitzen, aber auch die Stadt Oberasbach organisiert –, sieht angesichts der angepeilten Fördermenge von 45 000 Kubikmetern Grundwasser pro Jahr die Ernteerträge seiner Mitglieder in Gefahr. Mit dem aus der Tiefe gepumpten Nass will ein Landwirt seine Flächen mit Feldgemüse bewässern, die er von Faber-Castell gepachtet hat. Der Verband zog vors Verwaltungsgericht in Ansbach, ebenso ein weiterer Privatkläger und die Stadt Oberasbach, die ihre Bemühungen zur Renaturierung des Asbachs konterkariert sieht.
Hoffen auf den Herbst
Mit der Anfechtung der Genehmigung des Landratsamtes für die drei Brunnen scheiterten die Kläger jedoch im Sommer 2016. Was die Berufung vor dem Verwaltungsgerichtshof München angeht, hofft Wolfgang Kleinlein, dass es im Herbst weitergeht. Bis dort eine Entscheidung fällt, soll es seiner Ansicht nach auch bei der bisher gültigen Bewässerungspraxis bleiben. Dabei können die Landwirte den Asbach an bestimmten Stellen aufstauen und niedrig gelegenere Flächen, in der Regel Wiesen, bewässern. Über Rohre und Gräben wird das Nass in die Fläche geleitet. Ein aufwendiger Prozess, Wolfgang Kleinlein hat, wie er selbst sagt, in den vergangenen 20 Jahren davon keinen Gebrauch gemacht. Unbenommen davon will sich die Vorstandschaft des Wasser- und Bodenverbands beim Landratsamt aber dafür einsetzen, die Fristverlängerung aufrecht zu erhalten bis entschieden ist, ob die Revision zugelassen wird.
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