Enge Grenzen für die Videoüberwachung

11.8.2019, 21:00 Uhr
Enge Grenzen für die Videoüberwachung

© Arno Burgi/dpa

Darf die Stadt ihre beiden neuen Renommierobjekte, den Rathausplatz und die darunter liegende Tiefgarage, mit Videokameras überwachen, um Vandalen abzuschrecken? Diese Frage diskutierte der Stadtrat bereits Ende vergangenen Jahres. Die Verwaltung hat den Sachverhalt nun geprüft und klar ist: Nur in einem Fall geht etwas.

In der Tiefgarage kann die Stadt eine Überwachungsanlage anbringen, da hier bereits Beschädigungen in Form von Graffiti-Schmierereien vorgekommen sind. Die Kommune darf deshalb ihr Eigentum schützen. Das haben Gespräche mit der Polizeiinspektion Stein und dem Datenschutzbeauftragten des Landkreises Fürth ergeben.

Allerdings, darauf wies Angela Weisel, Abteilungsleiterin des Ordnungsamts hin, dürften die Kameras nur das Areal der Tiefgarage erfassen und keinesfalls den darüber liegenden Bereich. Das bedeutet, dass die Geräte an bestimmten Standorten, etwa an der Ein- und Ausfahrt bzw. bei den Zugängen, sorgfältig montiert und justiert werden müssen.

Die Stadträte gaben ihre Zustimmung, die Kosten für den Einbau einer Anlage zu ermitteln, um dann im Herbst einen entsprechenden Posten für den Haushalt 2020 einplanen zu können. Die Nutzer der Tiefgarage sollten sich sicher fühlen, sagte Peter Heinl (SPD).

Keine "englischen Verhältnisse"

Felix Kisslinger (FW) wies darauf hin, dass allein die Installation von Kameras keine Schäden verhindere. Man wolle deshalb auch wissen, wie die Verwaltung das gesamte Prozedere, Sichtung der Bänder etc. handhaben werde. Außerdem sei eine Nutzen-Kosten-Analyse wichtig.

Jochen Riedl signalisierte für die Grünen zwar Zustimmung, wiederholte aber gleichzeitig seine Argumente vom Herbst: Er wolle keine "englischen Verhältnisse" auf dem Rathausplatz. In Großbritannien sind Überwachungskameras im öffentlichen Raum sehr präsent.

In Oberasbach besteht indes ohnehin keine Möglichkeit, diesbezüglich auf dem Rathausplatz aktiv zu werden, wie Angela Weisel weiter erläuterte. Möglich wäre ein solcher Schritt auf Straßen und Plätzen seitens der Polizei – gedeckt durch das Polizeiaufgabengesetz. Voraussetzung dafür: Es handelt sich um einen kriminalitätsbelasteten Schwerpunkt, das heißt, hier werden Straftaten wie Raubüberfälle, Vergewaltigungen und Drogendelikte begangen. Das ist beim Rathausplatz nicht der Fall.

Allerdings kann die Stadt hier auch nicht von ihrem Hausrecht Gebrauch machen und in Eigenregie tätig werden. Denn damit würde sie gegen Datenschutzbestimmungen verstoßen und zu massiv in die Persönlichkeitsrechte eingreifen.

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