Hilfe, aber richtig

Fürther Expertentipps: Hilflose Jungvögel – und was nun?

19.6.2022, 09:40 Uhr
Fürther Expertentipps: Hilflose Jungvögel – und was nun?

© Foto: Tierheim Nürnberg/Hahn

So putzig sie auch anzuschauen sind und so gerne man sich ihrer auch annehmen möchte: Vermeintlich verlassene Jungvögel sollte man in den meisten Fällen in Ruhe lassen, denn: Falsche Tierliebe schadet, mahnt der Bund Naturschutz – und gibt Tipps, wie man sich in einer solchen Situation am besten verhalten soll.

Die Vogelkinder hüpfen gerade in diesen Tagen durch die Büsche und am Boden entlang und warten darauf, von den Eltern gefüttert zu werden. "Für viele Menschen sieht das so aus, als ob die Jungvögel Hilfe brauchen, vor allem, wenn sie sich nicht von der Stelle bewegen. Doch in einer solchen Situation muss man gut überlegen, was das Richtige ist", sagt Sabine Lindner aus der Kreisgruppe des Bundes Naturschutz im Landkreis Fürth.

Nestling oder Ästling?

Zuerst müsse geklärt werden, ob es sich um ein Tier handelt, das möglicherweise aus dem Nest gefallen ist. Denn in diesem Jungvogel-Stadium benötigen die Tiere tatsächlich unsere Hilfe, weil sie alleine noch nicht überlebensfähig sind. Der wichtigste Unterschied zwischen einem solchen sogenannten Nestling und einem Ästling ist: Nestlinge besitzen noch kein vollständiges Federkleid und können im Gegensatz zu Ästlingen, nicht auf den eigenen Füßen stehen, sondern müssen auf ihrem gesamten unteren Beinabschnitt sitzen.

"Wenn das Nest in der Nähe ist, kann man diese herausgefallenen Vögel einfach vorsichtig zurücksetzen, die Eltern stören sich nicht daran", rät Reinhard Scheuerlein, der Vorsitzende des BN in der Stadt Fürth. Anders sieht es bei flüggen Jungvögeln am Boden aus, erkennbar am vollständigen Gefieder. Diese Vögel sollte man in den meisten Fällen in Ruhe lassen, denn in der Regel werden sie von den Eltern am Boden versorgt oder durch bestimmte Rufe zum Fliegen animiert.

Eltern passen gut auf

Allein wenn dem Jungvogel unmittelbare Gefahr droht – etwa durch Katzen oder den Straßenverkehr – kann man ihn an einen geschützten Ort, beispielsweise in eine dichte Hecke, setzen. Dieser sollte sich aber unbedingt in der Nähe des Fundorts befinden, betonen die Fachleute. Die Vogeleltern nämlich beobachten die Situation genau und finden ihren Nachwuchs dann wieder.

Wichtig: Während der Vogelbrutzeit vom 1. März bis zum 30. September ist es verboten, Hecken, Gebüsche und andere Gehölze abzuschneiden oder zu beseitigen. Denn viele Vögel haben hier Nester gebaut und versorgen ihre Jungen. Erlaubt ist allenfalls der schonende Schnitt. Lassen sich Arbeiten wie schonende Formschnitte nicht aufschieben, sollte die Hecke zuvor nach Nestern und Jungtieren abgesucht werden.

fn

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