Ab 3. April

Hier hält die Stadt Fürth an der Maskenpflicht fest

1.4.2022, 17:45 Uhr
Die Stadt Fürth macht von ihrem Hausrecht Gebrauch: In städtischen Gebäuden brauchen Besucherinnen und Besucher weiterhin FFP2-Masken.

© Michael Gstettenbauer via www.imago-images.de Die Stadt Fürth macht von ihrem Hausrecht Gebrauch: In städtischen Gebäuden brauchen Besucherinnen und Besucher weiterhin FFP2-Masken.

Wegen des hohen Infektionsgeschehens mache man vom Hausrecht Gebrauch, erklärt sie in einer Pressemitteilung. In den Amtsgebäuden brauchen Besucher also weiterhin FFP2-Masken. Für Kinder (ab sechs Jahre) und Jugendliche unter 16 Jahre reichen medizinische Masken.

Auch in der Volksbücherei, in der vhs, bei Elan, in der kunst galerie und im Stadtmuseum gilt beim Besuch und bei Veranstaltungen Maskenpflicht, genauso wie beim Zutritt in städtische Turnhallen. Die bisherige 3G-Regel entfällt.

Darüber hinaus appelliert das Rathaus in der Mitteilung an die Eigenverantwortung der Bürgerinnen und Bürger und bittet, die empfohlenen Schutz- und Hygienemaßnahmen weiterhin zu beachten.

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