Langenzenn macht Wiesen schnell zu Bauland

19.10.2019, 21:00 Uhr
Langenzenn macht Wiesen schnell zu Bauland

© Archivfoto: Armin Leberzammer

Ziel der 2017 eingeführten Regelung: rasch und ohne viel Aufhebens Wohnraum schaffen angesichts der Not vieler Familien, eine Unterkunft zu mieten oder zu bauen. Um das zu erreichen, wird beim "vereinfachten Verfahren" auf eine Umweltprüfung und Ausgleichsmaßnahmen verzichtet, ebenso auf die frühzeitige Unterrichtung und Erörterung mit den Nachbarn.

Langenzenn hat eine Generalabfrage im gesamten Stadtgebiet durchgeführt, erläutert Stadtbaumeister Anton Meier auf Anfrage der FN. Wegen des Zeitdrucks, denn bis Ende 2019 muss die Aufstellung entsprechender Bebauungspläne erfolgt sein, hat der Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss des Stadtrats nun noch vier Pläne im beschleunigten Verfahren abgesegnet, nämlich:

— im Ortsteil Keidenzell ein Areal östlich der Keidenzeller Straße, das bisher als landwirtschaftliche Fläche ausgewiesen ist, auf 0,3 Hektar;

— den Bebauungsplan "Keidenzell Nordwest", ebenfalls in Keidenzell und landwirtschaftlich genutzt, auf 0,35 Hektar;

— den Plan "Hardgraben" im Norden des Langenzenner Kernortes als Möglichkeit der Nachverdichtung in einem bestehenden Wohngebiet nach Paragraph 13 a auf 0,2 Hektar;

— und den Bebauungsplan "Puschendorfer Straße – Nord" im Vorort Kirchfembach auf bislang landwirtschaftlich genutzten Flächen am Nordhang des Fembachtales auf 1,2 Hektar.

In den Außenbereichen sei der Wunsch nach Ausweisung von Bauland von Grundstücksbesitzern selbst an die Stadt herangetragen worden, berichtet Stadtbaumeister Meier. Hintergrund ist auch die erfolglose Suche nach Wohnbauland für Nachkommen von Einwohnern.

Konkret soll ein Ingenieurbüro die Möglichkeiten und Hindernisse einer Bebauung untersuchen, danach entscheidet der Stadtrat, ob das jeweilige Vorhaben weiterverfolgt wird; bejahen die Kommunalpolitiker den Plan, werden die Anlieger und Nachbarn um Stellungnahme gebeten – die Abgabe eines Kommentars im Stadtbauamt ist aber auch jetzt schon möglich, heißt es im Rathaus. Spätestens in zwei Jahren muss das Verfahren abgeschlossen sein, dann erlischt der Sonderfall nach Paragraph 13 b wieder.

Ob jeder Wunsch in Erfüllung gehen wird, ist freilich längst nicht ausgemacht. Speziell im Kirchfembacher Fall erachten Bauexperten die Hanglage, die fehlende Erschließung mit Kanal, Wasser und Strom als problematisch. Die Stadt selbst jedenfalls werde nichts dazuzahlen, heißt es, auch nicht den notwendig werdenden Bau einer privaten Erschließungsstraße. Dies alles zusammengenommen dürfte die Kosten erheblich in die Höhe treiben.

Stadt will nichts dazuzahlen

Zumal nur einseitige Bebauung nördlich der Straße nach Puschendorf überhaupt genehmigungsfähig ist – der Talgrund des Fembachs selbst darf nicht angetastet werden, wie die Regierung in Ansbach bereits vor Jahren verkündet hat.

Ein anderes Mal hatte die Bahn, die den Planbereich mit der Strecke nach Würzburg von oben begrenzt, eine Ausweisung als Bauland abgeschmettert, aus Lärmschutzgründen und um Schallschutzmaßnahmen zu entgehen. Letztlich hat vor wenigen Jahren der Langenzenner Stadtrat selber davon Abstand genommen, die Wiesen zu Bauland zu erkären, wie es im Bauamt heißt.

Unumstritten ist die Sonderregelung ohnehin nicht. Der bayerische Verwaltungsgerichtshof hat 2018 einen Bebauungsplan außer Vollzug gesetzt, weil "der weitaus größte Teil des neuen Baugebiets sich derart vom bestehenden Ortsrand in den Außenbereich hinein absetzt, dass im Ergebnis ein neuer, selbstständiger Siedlungsansatz entsteht".

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