Eine Extrawurst für die WBG?

Oberasbach: Sozialer Wohnungsbau contra Satzung

30.3.2021, 08:45 Uhr
Oberasbach: Sozialer Wohnungsbau contra Satzung

© Hans-Joachim Winckler

Das sorgt für Diskussionen, denn bei den Bürgern wird auf die Einhaltung der Vorschriften geachtet. Dabei geht es insbesondere um die sogenannte Grundflächenzahl (GRZ). Dieser Wert bestimmt, wie viel Prozent eines Grundstücks von Haus, Terrasse, Garage und Parkplätze belegt und was nicht bebaut werden darf.


Oberasbach: Sozialer Wohnungsbau light


Im aktuellen Fall will die WBG Oberasbach/Zirndorf auf einem städtischen Grundstück in der Plauener Straße ein Haus errichten. Dort bestimmt eine Einbeziehungssatzung aus dem Jahr 2009, was möglich ist. Die GRZ liegt demnach bei 0,35.

Eingedampfte Variante

Ursprünglich wollte die WBG elf Wohnungen in einem Haus mit Flachdach bauen. Dafür bräuchte es, das regelt eine andere Satzung der Kommune, 15 Stellplätze – ein weiteres Hindernis. Denn: Sie wären neben dem Kubus auf dem 1075 Quadratmeter großen Areal nicht mehr unterzubringen gewesen. Es folgte deshalb eine eingedampfte Variante: Neun Wohnungen in einem auf drei Geschosse reduzierten Gebäude. Zwölf Parkplätze sind dafür vorgeschrieben, sie würden sich auf der Fläche integrieren lassen.

Blieb ein Problem: Die GRZ war auch mit dieser Variante nicht einzuhalten, sie überschreitet den vorgeschriebenen Wert um rund 0,15. Geklappt hätte es nur, wenn die angrenzende ökologische Ausgleichsfläche – ebenfalls im Besitz der Stadt – mit in die Berechnungen einbezogen würde.

Platz für Spielplatz gesucht

Dieses Areal nicht anzutasten, das hatte jedoch Timo Schäfer, Geschäftsführer der WBG Zirndorf, die das Grundstück überplant, vor ein paar Monaten noch beteuert – und zwar in der Stadtratssitzung im Oktober vergangenen Jahres. Nun aber ließ die WBG anfragen, ob nicht die Möglichkeit bestünde, den im Zuge des Projekts nachzuweisenden Spielplatz genau dort unterzubringen.

Vom Bauamt wurde das verneint. Inzwischen, so heißt es, sei eine Lösung gefunden – auf dem Hausgrundstück. In der Überschreitung der GRZ bis zu einem Wert von 0,5 sah die Verwaltung ebenfalls kein Problem, eine entsprechende Befreiung wurde "in Aussicht gestellt". Begründung: Dies "entspricht der Zielstellung der Nachverdichtung und der Schaffung von mehr Wohnraum auf geringerer Fläche", so der Wortlaut in den Unterlagen für den Stadtrat.

Von dort kam jedoch scharfer Gegenwind: Peter Heinl (SPD) meinte mit Blick auf die Bürger: Bei anderen beharre man auf die Vorgaben. Hier aber – und das galt der GRZ von 0,5 – werde dem Stadtrat etwas "untergejubelt". Eine Erhöhung lehnte er als "sehr kritisch" ab, eventuell sei die Bebauung in der vorgesehenen Form eben so nicht möglich.

Widerstand im Stadtrat

Widerstand signalisierte auch Franz X. Forman (Freie Wähler). Und Stephan Zeilinger (BI Oberasbach) wollte nicht einsehen, dass "jedem Bürger Daumenschrauben angelegt werden", aber es eine Ausnahme geben solle, wenn die stadteigene Tochter baue. Die WBG habe vielmehr "absolute Vorbildfunktion" und solle deshalb satzungskonform planen.

Norbert Schikora (Grüne) wies dagegen auf den Zwiespalt für die Stadt hin. Wenn hier Wohnraum zu günstigen Mietpreisen entstehen und das Vorhaben auch wirtschaftlich darstellbar sein solle, brauche das Gebäude eine bestimmte Größe: "Dann müssen wir in den sauren Apfel beißen und an der GRZ schrauben." Aufgrund des Widerstands aus den Reihen des Gremiums schlug er aber vor, das Thema zu vertagen, was auch geschah.

Sorge um die Bäume

Verwunderung löste das bei Jürgen Schwarz-Boeck aus: Eigentlich seien sich alle einig gewesen, hier Sozialen Wohnungsbau umzusetzen, sagte der CSU-Fraktionssprecher gegenüber den FN. Allerdings hatte vor der Sitzung ein Schreiben die Stadträte erreicht. Ein Anwohner formulierte darin nicht nur die Sorge, das Bauprojekt könne die biologische Funktion des dortigen Grünbereichs mit den Bäumen gefährden. Er bat auch um eine Lösung gegen den zunehmenden Verkehr.

Der Brief, das vermutet Schwarz-Boeck, könnte der Grund dafür gewesen sein, dass "alle einknicken". Diskutiert wird ihm zufolge bereits eine Ausnahmeregel in der Stellplatzsatzung für Projekte des Sozialen Wohnungsbaus. Schließlich gehe es nicht darum, dass die Stadt bei eigenen Vorhaben "Extrawürste" bekomme.

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