Rahmenplan beschlossen: Jetzt kann sich Alt-Oberasbach entwickeln

14.2.2013, 13:00 Uhr
Rahmenplan beschlossen: Jetzt kann sich Alt-Oberasbach entwickeln

© Thomas Scherer

Brigitte Sesselmann hat das Unterfangen über die Jahre hinweg begleitet. Im Gremium ließ die Architektin die Vorgeschichte deshalb noch einmal Revue passieren.

Ganz am Anfang stand die Grobanalyse, die der Stadtrat 2007 in Auftrag gegeben hatte. Hintergrund waren seinerzeit Überlegungen gewesen, die Strukturen des Altorts, aber auch seine Alleinstellungsmerkmale wie die historische Kirche und seine Insellage dauerhaft zu sichern.

Die Absicht, den Bürgern mittels einer so genannten Gestaltungssatzung zum Teil bis ins Detail gehende Vorschriften beim Neu- oder Umbau von Häusern zu machen, zog der Stadtrat Anfang vergangenen Jahres zurück. Die Kommunalpolitiker setzten den Beschluss zum Erlass einer solchen Satzung aus.

Ein Schritt, den die Alt-Oberasbacher mit ihren Protesten erzwungen hatten, genau wie die darauffolgende Bürgerbeteiligung mit zwei Ortsteilversammlungen und der Bildung von Arbeitsgruppen, in denen Freiwillige zusammen mit Experten an den Zielen der künftigen Entwicklung feilten. Grundstückseigentümer wurden zu Gesprächen gebeten und nach ihren Vorstellungen für die jeweiligen Immobilien und Flächen befragt.

Für diese sogenannten „Nachbarschaften“ wurden anschließend Vorschläge ausgearbeitet: Wo könnte Wohnraum entstehen, wo Handwerk und Gewerbe eine neue Heimat finden. Diese Konzepte gehören ebenso zum Inhalt wie vier Analysepläne, die aus den Arbeitskreisen „Nutzung und Dichte“, „Ortsbild und Baugestalt“, „Grün und Freiräume“ sowie „Verkehr“ heraus entstanden sind.

Gestaltungsfibel als Leitfaden

Der Rahmenplan formuliert nun Ziele, wie sich der historische Dorfkern entwickeln soll, wo die endgültigen Ortsränder, die Straßen und Plätze definiert werden. Wie die Art und das Maß der baulichen Nutzung aussehen soll und wo, beziehungsweise wie Grünflächen erhalten und gestaltet werden sollen. Als Richtlinie für die Bürger dient dabei die sogenannte Gestaltungs-Fibel. Sie erläutert Maßnahmen bei Gebäudesanierungen oder Umbauten, hat aber lediglich erklärende, keine bindende Wirkung.

Anders ist die Situation für die Stadtverwaltung. Sie muss sich, etwa bei der Bauberatung oder der Bauleitplanung, an den formulierten Zielen orientieren. Gleiches gilt für den Stadtrat bei seinen Beschlüssen den Altort betreffend.

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