Streit um Sitzplätze in der Gustavstraße: Kläger scheitern

25.9.2020, 15:00 Uhr
Blick in die Gustavstraße vor Corona-Zeiten: Die "Kaffeebohne", so das Urteil des VGH, hatte die 83 Sitzplätze zu Recht gestattet bekommen.

© Hans-Joachim Winckler Blick in die Gustavstraße vor Corona-Zeiten: Die "Kaffeebohne", so das Urteil des VGH, hatte die 83 Sitzplätze zu Recht gestattet bekommen.

Seit Jahren stand eine Entscheidung in dieser Sache aus, nun hat auch der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) als zweite Instanz entschieden: Die "Kaffeebohne" darf grundsätzlich 83 Sitzplätze im Freischankbereich anbieten, damit ist keine unzumutbare Lärmbelastung für Anwohner verbunden.


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Erfreut zeigt man sich darüber freilich im Fürther Rathaus, das die 83 Plätze gestattet und stets für zulässig gehalten hatte. Die Entscheidung aus München sei "nicht anfechtbar und abschließend", heißt es in einer Pressemitteilung der Stadt Fürth. "Das Begehren der Kläger, die Außensitzplätze auf 60 zu reduzieren, ist damit vom Tisch."

Das VGH habe sich in der Begründung - wie die erste Instanz, das Verwaltungsgericht Ansbach - auf die von der Stadt 2016 durchgeführte Lärmmesskampagne gestützt. Sie hatte gezeigt, dass in der Gustavstraße eine achtstündige Nachtruhe gewährleistet ist. Das Gericht habe ausgeführt, dass die Messungen keine erkennbaren Mängel aufweisen, heißt es seitens der Stadt, der die Begründung des VGH vorliegt.

Klage aus dem Jahr 2014

Die Klage stammt aus dem Jahr 2014, also noch aus der Zeit, als zwei Hausbesitzer hartnäckig für mehr Ruhe in der Fürther Altstadt kämpften und ein ums andere Mal gerichtlich gegen Entscheidungen der Stadt Fürth vorgingen. Nach Ansicht der Beschwerdeführer erlaubt die Baugenehmigung aus dem Jahr 1996 der "Kaffeebohne" nur 60 Plätze im Freien.

Mit Blick auf die aktuelle Entscheidung spricht Fürths Oberbürgermeister nun von einem "weiteren großartigen Erfolg in höchster Instanz". Zugleich bedauert er, dass immer noch zwei Gustavstraßen-Verfahren anhängig sind. In dem einen geht es um den geänderten Bebauungsplan für die Altstadt, mit dem die Stadt den "besonderen" Schutz der Anwohner aufgehoben und aufs Normalmaß zurückgefahren hat.

Im zweiten beschäftigt die Richter die Berufung gegen die Baugenehmigung für die Gaststätte "Grüner Baum". Anfang März hatte das Verwaltungsgericht die Klage eines Hausbesitzers gegen die Genehmigung für den Umbau der Gaststätte abgewiesen - das will er nicht akzeptieren. Die Baumaßnahme ist längst abgeschlossen.

Jung dazu: "Ich appelliere an die Dauerkläger, die im Übrigen schon lange nicht mehr in der Gustavstraße wohnen, endlich Rechtsfrieden in die schönste Fürther Kneipenstraße einziehen zu lassen." Das Verfahren in Sachen "Kaffeebohne" habe die Justiz und die Stadtverwaltung jahrelang beschäftigt "und außer Kosten, Ärger und Mühe für alle Beteiligten nichts erbracht."

Gerade in Corona-Zeiten wäre es ein gutes Signal für die Gastronomie, meint Jung, wenn die letzten beiden Verfahren auch "vom Tisch wären". Der Rathauschef betont: "Solange ich Oberbürgermeister bin, wird die Stadt die Gustavstraße mit ihrer besonderen Atmosphäre und Tradition gegen alle ungerechtfertigten Angriffe schützen."

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