Zirndorf: Beitragsschuld in Raten tilgen?

16.10.2016, 13:00 Uhr
Zirndorf: Beitragsschuld in Raten tilgen?

© Foto: Hans G. Esterl

Seit der jüngsten Stadtratssitzung ist die Verwaltung beauftragt, einen entsprechenden Passus für die Satzung zu entwerfen. Eine Ergänzung, die es nach Ansicht von Bürgermeister Thomas Zwingel allerdings gar nicht braucht. Denn die Möglichkeit der Verrentung räumt das KAG seit 2014 ein, und das steht als Landesgesetz über jeder kommunalen Satzung. Ein gesonderte Erwähnung im eigenen Regelwerk sei deshalb überflüssig.

Doch das sehen die Grünen anders. Ihres Erachtens, so erläuterte Wolfram Schaa, hätte die Verrentung den Vorteil, dass der Bürger anders als bei der Stundung seine wirtschaftlichen Verhältnisse nicht bis ins Detail offenlegen müsste, um zu belegen, dass er sich schwer tut, das Geld aufzubringen. Zudem läge es, egal ob Stundung, oder Verrentung, im Ermessen der städtischen Sachbearbeiter, ob die Zahlung eine „unbillige Härte“ darstellt.

Ein Spielraum, „der den Bürger der Willkür des Sachbearbeiters aussetzt“, befand Grünen Stadtrat Walter Schäfer. Weshalb seine Fraktion verbindliche Kriterien fordert, unter welchen Voraussetzungen, zu welchen Konditionen und gegen welche Sicherheiten sie die Beitragszahlung in Raten oder in Form einer Rente zulässt — bei unbilliger Härte für einen Zeitraum bis zu zehn Jahren, bei einer Streckung der Beitragsschuld maximal fünf Jahre. „Es ist für den betroffenen Bürger ein großer Unterschied, ob er als Bittsteller oder mit einem klar geregelten Rechtsanspruch auftritt“, so Schäfer.

Doch als Bittsteller, sagt Stephan Schaller, der im Rathaus für die Bescheide zuständig ist, müsse sich in Zirndorf keiner fühlen, „so großzügig, wie die Stundung hier gehandhabt wird“. Sieht sich ein Bürger außerstande, seine Beitragsschuld zu begleichen, kann er die Stundung schriftlich beantragen. Im Gegensatz zu der qua Gesetz geforderten detaillierten Darlegung der wirtschaftlichen Verhältnisse im Zuge der Härtefallprüfung, verlange die Bibertstadt lediglich eine „Offenlegung im kleinen Rahmen“ (Schaller). Und lebt jemand von Hartz IV, warf Ordnungsamtschef Thomas Rieß in die Debatte ein, „hat der ohnehin schon einmal die Hosen herunterlassen müssen“.

Im Vergleich zu einer von der Kommune definierten Sonderverrentung hält Schaller die Stundung nach Zirndorfer Praxis sogar für die bürgerfreundlichere Variante, denn bei ihr könne der Beitragszahler „selbst bestimmen, wie er seine Schuld begleichen will“. Selbst eine zeitliche Begrenzung gebe es nicht. Ist die Verrentung per Satzung geregelt, seien zeitliche Intervalle und Höhe der Abzahlung festzulegen.

Allerdings ist die Betroffenheit in der Bevölkerung so groß gar nicht: Nachdem Schaller vor zwei Monaten die Bescheide für die Ausbaubeiträge an die Anlieger der Goethestraße geschickt hatte, haben sechs Bürger das Antragsformular angefordert und dann doch anstandslos gezahlt. Seit April 2015 ist er für die Strabs-Bescheide zuständig, gerade eine Stundung hat er seitdem vereinbart. Dabei wurden in den zurückliegenden Monaten diverse Straßen im Zentrum abgerechnet: Den Anrainern von Schiller-, Garten- und Hallstraße sind die Bescheide zugegangen. Noch in diesem Jahr werden auch die Schulstraße und die Weiherhofer Hauptstraße abgerechnet.

Schallers Eindruck: Die Bürger würden eher abgeschreckt von den Modalitäten, die bei der Stundung eine Verzinsung der Beitragsschuld von 2 Prozent über dem gesetzlichen Basiszinssatz vorsieht, was aktuell auf eine Verzinsung von 1,12 Prozent hinausliefe. Bei der Verrentung müssten darüber hinaus Verwaltungskosten erhoben werden. Bei Betroffenen dürfte das zu wenig Akzeptanz führen, wie es in der Sitzungsvorlage der Verwaltung heißt.

Einen „Freibrief für die Verrentung“, ganz ohne Härtefallprüfung oder Sicherheitsleistung, will Zwingel keinesfalls geben. Nicht zuletzt im Interesse der Bürger sehe er, so der Bürgermeister, „die Verpflichtung, das Geld letztlich auch einzutreiben; die Stadt muss zu ihrem Recht kommen“.

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