Ab November gibt es den neuen Personalausweis

16.10.2010, 08:23 Uhr
Ab November gibt es den neuen Personalausweis

© Dressler

Zum 1. November geht es los. In ganz Deutschland wird eine neue Form des Personalausweises einge­führt. Was der Bund beschließt, müs­sen die Kommunen vollziehen. Ihre Einwohnermeldeämter müssen sich auf die Neuerung einstellen und sie umsetzen.Hauptamtsleiter Klaus Ste­phan: „Wir erfüllen eine Aufgabe des Staates.“ Gemeinsam mit Horst Schä­fer, dem Medienbeauftragten der Stadtverwaltung, skizzierte er, was auf Bevölkerung und Ämter zukommt. Die wichtigsten Merkmale: Der neue „Perso“ hat nur noch Scheckkar­tenformat. Er ist damit so groß wie eine Kreditkarte oder ein Karten­führerschein. Er enthält das (biome­trische) Passfoto und einige wenige aufgedruckte Angaben: Name, Ge­burtsdatum, Geburtsort, Staatsange­hörigkeit, Gültigkeitsdauer, Augen­farbe, Körpergröße und Anschrift. Der Ausweis kann wie gewohnt als „Sicht­ausweis“ gegenüber amtlichen Stellen verwendet werden.

 

Die eigentliche Revolution wird in Gestalt eines integrierten Compu­terchips eingeführt. Damit gewährt „der Neue“ dem Bürger die Möglich­keit, seine Identität im Internet oder an Automaten elektronisch nachzu­weisen – gegenüber Behörden und Pri­vaten. Man spricht von einer „Online-Ausweisfunktion“. Die Experten be­nutzten auch den Begriff eID-Funkti­on.

Bisher musste sich jeder Anwender in der Online-Welt Passwörter, Ge­heimnummern und Benutzernamen merken und mit einer Vielzahl von Plastikkarten zurechtkommen. All di­ese Funktionen übernimmt der neue Personalausweis. Das Innenministeri­um verspricht einen wesentlichen Fortschritt: „Der neue Personalaus­weis verbessert die Kommunikation in der Online-Welt und hilft, Zeit und Geld zu sparen.“ Als Beispiele für die Anwendung nennen die Behörden, sich online zu registrieren, automa­tisch Formulare im Internet auszufül­len, Behördengänge online zu erledi­gen oder eine Altersbestätigung zu übermitteln.

Alle erforderlichen Informationen werden durch die eID-Funktion schnell übertragen. Die Eingabe von unnötigen persönlichen Daten soll da­mit der Vergangenheit angehören. Der Inhaber des Passes entscheidet, ob und welche Daten an Online-Anbieter übertragen werden. Möglich sind etwa: Name, Geburtsort und -tag, An­schrift, Altersbestätigung, Wohnort­bestätigung. Grundsätzlich gilt: Diese Daten werden nur übermittelt, wenn der Bürger das in jedem Einzelfall freigibt. Er hat immer das letzte Wort. Erst mit der persönlichen PIN werden Daten aus dem Ausweis tatsächlich übermittelt. Auf der anderen Seite zeigt der Anbieter eines Dienstes durch ein staatliches Zertifikat, dass er zum Auslesen bestimmter Daten berechtigt ist.

Im Moment ist nur ein Bruchteil al­ler Angebote im Internet auf das neue Verfahren umgestellt. Das Angebot wird sich nach und nach erweitern, so die Einschätzung des Innenministeri­ums. Auch die Stadt Gunzenhausen geht davon aus, dass die Wirtschaft schon bald auf diesen Zug aufsprin­gen wird.

„Letzlich kann ich mit der eID-Funktion einem Gegenüber zeigen, dass es sich um mich handelt“, fasste Klaus Stephan den Sinn und Zweck zusammen. Er wies auch darauf hin, dass jeder Bürger selbst entscheidet, ob er überhaupt die Online-Ausweis­funktion haben will oder nicht. Er wird von der Verwaltung gefragt und muss sich klar äußern. Das Ganze ist also freiwillig, und später kann man sich (gegen Gebühr) umentscheiden. Wer mitmacht, der braucht auf jeden Fall drei Voraussetzungen, damit er überhaupt die Funktion anwenden kann: ein Lesegerät am eigenen Com­puter zu Hause, einen Internet-Zu­gang mit der speziellen Software und eine PIN. Das Lesegerät muss man sich kaufen, es soll aber auch billige oder gar kostenlose Starterkits geben.

Beratung und Formulare

Auch die Gemeinden müssen nach­rüsten. Sie brauchen spezielle, zertifi­zierte Lesegeräte. Nur damit sind Än­derungen im „Innern“ des Personal­ausweises möglich. Der Hauptamts­leiter ist sich bewusst: „Da kommt einiges aufs Rathaus zu.“ Zunächst einmal muss der Bürger,der sich einen neuen „Perso“ ausstellen lassen will, umfassend aufgeklärt werden. Die großen Städte rechnen mit 20 Minuten und mehr pro Antragsteller. Die Bür­ger müssen über die Zusatzfunkti­onen unterrichtet werden, es handelt sich um ein richtiges Beratungsge­spräch. Außerdem müssen viele For­mulare ausgefüllt werden. Es sollen deshalb ab November stets minde­stens zwei Mitarbeiter im Einwohner­meldeamt präsent sein.

Ist der Antrag schließlich gestellt, erhält der Bürger einen Brief von der Bundesdruckerei mit einer vorläu­figen fünfstelligen PIN. Damit geht er zum Einwohnermeldeamt und be­kommt dort den gewünschten Aus­weis. Die endgültige PIN wird dann sechsstellig sein. Der Bürger ändert einfach die fünfstellige Nummer vor dem ersten Anwenden der Online-Ausweisfunktion in eine eigene, frei wählbare sechsstellige Nummer um. Wichtig: Die Online-Funktion kommt nur für Bürger ab 16 Jahren in Frage. Wer jünger ist, erhält deshalb keinen PIN-Brief.

Wo mehr möglich ist und mehr Technik drinsteckt, da ist auch mehr zu bezahlen, und zwar beträchtlich mehr. Der neue „Perso“ kostet 28, 80 Euro für alle ab 24 und „nur“ 22,80 Euro für unter 24-Jährige. Bisher ko­stete der Ausweis acht Euro, und die Erstausstellung war sogar kostenfrei. Diese Ausnahme gilt künftig nicht mehr.

Das Einwohnermeldeamt, im Erd­geschoss des Rathauses gelegen, muss umgebaut werden. Hier ist das Jahr 2011 im Gespräch. Die Theke kommt weg, dafür entstehen „Arbeitsinseln“, wo diskret beraten werden kann. Zu­mindest in der Anfangszeit werden sich Wartezeiten nicht vermeiden las­sen. Im Jahr 2009 ließen sich rund 2000 Gunzenhäuser einen neuen Per­sonalausweis ausstellen.Hinzu kamen 1500 Fälle, bei denen die Verwaltung Umzüge innerhalb des Stadtgebiets oder Zuzüge von außerhalb bearbei­ten musste. Rein statistisch sind das 15 Fälle am Tag.

Hinter den Kulissen muss in den nächsten Tagen und speziell am lan­gen Wochenende zum Monatswechsel – in Bayern ist der Montag, 1. Novem­ber, ein Feiertag – noch intensiv gear­beit werden, damit die Umstellung klappt. Horst Schäfer ist aber zuver­sichtlich, dass nichts schiefgehen wird. Auch Bürgermeister Joachim Federschmidt erwartet, dass seine Ver­waltung die Umstellung problemlos bewältigt. Vonseiten des Ausschusses gab es Lob für die bisher geleistete Vorbereitung. Möglicherweise wird die Stadt später mit Hilfe der Volks­hochschule oder des Seniorenbeirats über die Details des neuen Personal­ausweises informieren. Das ändert aber nichts daran, dass es für den Antragsteller im Einwohner­meldeamt eine Einzelberatung geben muss. Das ist vorgeschrieben.

Wessen jetziger Personalausweis noch längere Zeit gültig ist, der kann sich in aller Ruhe zurücklehnen und beobachten, wie die Umstellung von­statten geht. Natürlich behalten die alten Ausweise ihre Gültigkeit bis zum Ablaufdatum.
 
 Weitere wichtige Funktion

In der Ausschusssitzung wurde nur ganz am Rande eine weitere Funktion des neuen „Perso“ erwähnt – die digi­tale Unterschrift. Im elektronischen Geschäftsverkehr kann man damit rechtsverbindlich schriftliche Erklä­rungen abgeben. Es handelt sich um eine „Willenserklärung“, sagte Hauptamtsleiter Stephan. Mit der qualifizierten elektronischen Signa­tur (QES) ist das Rathaus nicht direkt befasst. Deshalb verzichtete man da­rauf, diese „Zukunftsmusik“ näher zu erläutern. Die Erfahrung der letzten Jahre zeigt, dass die Bürger nicht um­hinkommen werden, sich auch darü­ber zu informieren.