Angeklagte in Gunzenhausen geschnappt

15.4.2015, 13:00 Uhr
Angeklagte in Gunzenhausen geschnappt

© Eisenbrand


Die Beamten fuhren zu der Unterkunft, trafen den Teeanger aber zunächst nicht mehr an. Nach kurzer Suche jedoch stießen sie im Umfeld des Hauses auf Claudia T., „die noch versuchte, sich zu verstecken“, so Oberstaatsanwalt Alfred Huber, der Sprecher der Ansbacher Staatsanwaltschaft. Vergeblich – die Polizisten vollstreckten jenen Haftbefehl, den das Landgericht am Nachmittag erlassen hatte, und steckten Claudia T. in die Haftzelle der Inspektion in der Rot-Kreuz-Straße.

Eigentlich sollte Claudia T. am Morgen als Mitangeklagte vor eben jenem Landgericht erscheinen. Sie soll im Juni 2014 daran beteiligt gewesen sein, als Aleksandr M. (35) einen 54 Jahre alten Obdachlosen mit Schlägen und Tritten tötete. M. ist deshalb wegen Mordes angeklagt, Claudia T. und der 35 Jahre alte Viktor H. als Tatbeteiligte wegen schwerer Körperverletzung. Weil Claudia T. als einzige der Angeklagten umfassend geständig ist, lehnte es der Richter ab, gegen sie getrennt zu verhandeln – und setzte, sichtbar genervt, das Verfahren aus.
Als Motiv für ihr Untertauchen nannte die junge Gunzenhäuserin laut Huber „Angst vor dem Termin“. Sie sagte, es sei ihr plötzlich alles zu viel geworden. Nicht besonders überraschend in einer solchen Situation, weshalb Huber – wie auch der Vorsitzende Richter Jürgen Krach – der Ansicht ist, sie hätte nie ohne Begleitperson von ihrem derzeitigen Aufenthaltsort, einem Jugendhilfeheim bei Passau, zum Prozess nach Ansbach fahren dürfen.

Eine Ansicht, der Claudia Ts. Anwalt Matthias Kohler grundsätzlich zustimmt. Auch er äußerte bereits am Montag deutliche Kritik an der Leitung des Jugendhilfeheims: „Ich kann meiner Mandantin keinen Vorwurf machen“, sagte der Strafverteidiger. „Man muss sich mal vorstellen, was in einem jungen Menschen vorgeht, der stundenlang alleine im Zug sitzt – mit dieser Last auf den Schultern und dieser Angst vor dem, was da kommt.“ Es sei doch nicht verwunderlich, dass es da zu Kurzschlussreaktionen kommen könne.

Der Prozess gegen das Trio muss übrigens – entgegen ersten Mitteilungen der Justiz vom Montag – nun doch nicht auf den Herbst verschoben werden, sondern soll am kommenden Montag, 20. April, noch einmal neu beginnen. Das Gericht nutzt dafür die bereits anberaumten Verhandlungstage 3 bis 7 und hofft, mit dann fünf Terminen das Verfahren durchbringen zu können.
Das pünktliche Erscheinen von Claudia T. am nächsten Montag dürfte übrigens gesichert sein: Sie muss die Zeit bis dahin in der Nürnberger Frauen-Haftanstalt verbringen.

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