CSU-Politiker aus dem Aischgrund stützen StUB-Planungen

14.12.2014, 17:07 Uhr
CSU-Politiker aus dem Aischgrund stützen StUB-Planungen

© Fotomontage VAG

Offener Brief zur Diskussion um die StUB

Die Diskussionen im Umfeld der Unterschriftensammlung zum Bürgerbegehren gegen die Stadtumlandbahn werden mit hoher Emotionalität und Engagement geführt. Da es sich in der Tat für den Landkreis Erlangen-Höchstadt um eine wichtige Grundsatzentscheidung mit hoher Tragweite handelt, sollten jedoch nicht emotionale Färbung und Einsatz die Grundlage der Entscheidung bilden, sondern Fakten und konkrete Argumente. Mittlerweile liegen die neuen Verhandlungsergebnisse zwischen dem Landkreis und den Städten Erlangen und Nürnberg sowie angepasste Kostenschätzungen vor. Auf dieser Grundlage möchten die Unterzeichner (Kommunalpolitiker aus dem westlichen Landkreis, der nach Einschätzung vieler „am wenigsten von der StUB hat“) anhand von Fragen und Antworten zur Versachlichung der Debatte beitragen und konkrete Informationen weiterge­ben.

Von welchen Kosten ist man beim Kreistagsbeschluss 2012 ausgegangen?
Nach der von der Firma Interplan aufgestellten Schätzung lagen die Gesamtkosten des Projektes (Planung und Bau) bei ca. 365 Mio. € (Preisstand 2006; mit 2,5% Inflation hochgerechnet), von denen - abzüglich Fördermittel – 163 Mio. € von den drei Gebietskörperschaften Erlangen, Nürnberg und Landkreis ERH zu tragen waren. Darin sind allein ca. 46 Mio. € nicht förderfähige Planungskosten. Nach dem damaligen Verteilungsschlüssel entfielen auf den Landkreis ca. 58 Mio. € (bei 36% Landkreisanteil).

Was hat sich seit September 2012 an der Sachlage geändert?
Es gibt drei wesentliche Veränderungen, die sich positiv auf den Kostenanteil des Landkreises auswirken:
Im Oktober 2014 haben Innenminister Herrmann und Finanzminister Dr. Söder für Bayern erklärt, dass die Landesförderung im Bereich der förderfähigen Kosten von 20% auf 30% erhöht wird.
Aufgrund von Verhandlungen durch Landrat und Verwaltung wurde ein neuer Verteilungsschlüssel zwischen N, ER und ERH vereinbart, demnach nur noch ca. 23% Kostenanteil beim Landkreis verbleiben.
Die Stadt Herzogenaurach hat eine Kostenübernahme von 10 Mio. € (3 Mio. € für Planung, 7 Mio. für den Bau; jährlich um 2,2% steigend) zugesichert.

Welche Kosten fallen gegenwärtig insgesamt für den Landkreis an?
Die oben genannten Veränderungen führen in der Summe dazu, dass aktuell für den Landkreis nur noch von 22 Mio. € Eigenanteil auszugehen ist, davon knapp 8 Mio. € Planungskosten. Die Planungskosten bis zur Einreichung des Förderantrages 2019 und einer möglichen Bauentscheidung belaufen sich dabei (unter vorrangigem Einsatz des von der Stadt Herzogenaurach zugesicherten Zuschusses von 3 Mio. €) für den Landkreis auf ca. 2,8 Mio. €.

Wie ist das Projekt StUB als Investition finanziell zu bewerten?
Im Verhältnis zu vergangenen und aktuellen Kreis-Projekten (z. B. Bau eines Landratsamtes mit ca. 39 Mio. € Planungs- und Baukosten) liegt die StUB finanziell absolut im Rahmen dessen, was der Landkreis bisher bewältigt hat.
Der oben genannte Planungskostenanteil bis zur Bauentscheidung von ca. 560.000 € pro Jahr (2,8 Mio. € verteilt auf eine Planungszeit von 5 Jahren) stellt ebenfalls keine Überforderung dar, der kreisangehörige Gemeinden finanziell schwächen würde - selbst bei voller Gegenfinanzierung über die Kreisumlage.

Was kann zu den Betriebskosten nach der Inbetriebnahme gesagt werden?
Die Schätzungen von Intraplan gingen von 2,1 Mio. € ungedeckten Betriebskosten pro Jahr aus, insoweit die StUB 2019 in Betrieb gegangen wäre. Davon würden nach dem aktuellen Verteilungsschlüssel ungefähr 400.000 € auf den Landkreis fallen. Auch dieser Betrag stellt nach dem oben Gesagten keine Besorgnis erregende Größenordnung dar.

Kann die StUB kurzfristig gebaut werden?
Nein, es handelt sich um ein Projekt, bei dem in größeren Zeiträumen gedacht werden muss! Allein die Vorplanungen zur Erstellung der detaillierten Pläne für das Förderverfahren benötigen mindestens zwei Jahre; vor allem aber ist abzuwarten, wie das Fördergesetz GVFG, das 2019 ausläuft, vom Bundestag neu aufgelegt wird. Erst danach kann ein Förderbescheid ergehen und anschließend eine endgültige Entscheidung über die Realisierung der StUB getroffen werden. Wie bei allen großen Projekten des Kreises verteilen sich damit die Gesamtkosten auf viele Jahre.
 
Warum ist es sinnvoll, den Zweckverband zu gründen?
Ohne eine Planung bis zur Baureife des Projektes gibt es keine genaue Kostenschätzung, die aber die Grundlage sowohl des Förderantrages als auch einer sachgerechten Entscheidung des Kreistages oder der Kreisbürger über die Umsetzung bildet. Da bei diesem Projekt  drei Gebietskörperschaften betroffen sind, ist dafür die Gründung eines Zweckverbandes notwendig, der die Planungen beauftragen kann.
Jetzt auf die Gründung des Zweckverbandes zu verzichten oder diese über ein Bürgerbegehren zu verhindern, würde bedeuten,
a) in der zukünftigen Diskussion weiterhin nur die vorliegende, grobe Kostenbewertung der Firma Interplan zur Verfügung zu haben,
b) keinen Förderantrag bei Fortführung des GVFG nach 2019 stellen zu können und
c) damit nie zu einer fundierten Bewertung des Projektes zu kommen.
Wichtig: Die Ausstiegsklausel in § 3 der geplanten Zweckverbands-Satzung ermöglicht jederzeit vor Baubeginn jedem Vertragspartner den Ausstieg.

Vor diesem Hintergrund sprechen sich die Unterzeichner für den Einstieg in den Zweckverband und in fundierte Planungen aus. Die Chance auf eine realistische Bewertung des Projektes StUB sollte sich der Landkreis nicht vergeben! Dass ein Kreis-Projekt fast nie allen Kreisgemeinden in gleichem Maße „nützt“, war schon immer so und wird auch bei zukünftigen Projekten so bleiben, egal ob es um das Kreiskrankenhaus, um Schulgebäude oder um Straßensanierungen geht.

Entwicklung gibt es in einem Landkreis nur durch Solidarität. Wir sind dazu bereit.

gez.
Armin Goß (Kreisrat), Waldemar Kleetz (Kreisrat), Helmut Lottes (Bürgermeister und Kreisrat), Franz Rabl (Kreisrat), Dr. Ute Salzner (Kreisrätin), Michael Schwägerl (Kreisrat), Alexander Schulz (Kreisrat), Nobert Walter (Bürgermeister)

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