Bayerische Kabinett stimmt zu
Hochschulgesetz verabschiedet: Die neue Freiheit für die Hochschulen soll kommen
3.5.2022, 17:55 UhrMarkus Blume versucht es mit einem Scherz. Es sei zwar "mutmaßlich nur ein kleiner Schritt für die Menschheit, aber ein großer für die Hochschulen in Bayern", sagt er, als er das Hochschulinnovationsgesetz vorstellt.
Mehr als zwei Jahre hat das Wissenschaftsministerium am Entwurf gearbeitet. Doch was Blume als Erfolg feiert, fällt bei der Opposition im Landtag durch.
"Peinlich uninnovativ"
Verena Osgyan etwa spricht von einem "Hochschulreförmchen"; das Gesetz sei "peinlich uninnovativ und völlig ungeeignet, um die Probleme der Hochschulen wirklich anzugehen." Die grüne Landtagsabgeordnete aus Nürnberg hält der Regierung vor, sie schwäche den Studienstandort Bayern, statt ihn wie angekündigt zu entfesseln und zu stärken.
Ähnlich reagiert die SPD. "Eine mittlere Revolution, wie von Ministerpräsident Söder vollmundig angekündigt, kann ich nicht erkennen", sagt ihr hochschulpolitischer Sprecher Christian Flisek. Für den Passauer Landtagsabgeordneten fehlt es an so ziemlich allem: an "einer wirklich auskömmlichen Grundfinanzierung", an den Arbeitsbedingungen, den Karrierechancen, an der Qualität von Studium und Lehre. Auch die FDP fordert eine umfassende Reform, die sie im neuen Gesetz nicht erkennen will.
Flut an Einwänden
Es war allerdings auch keine leichte Aufgabe, die Markus Blume vor gut zwei Monaten als neuer Wissenschaftsminister übernommen hat. Sein Haus hatte da bereits zwei Jahre an dem Gesetzentwurf gearbeitet und mehr als tausend Einwände und Stellungnahmen provoziert und berücksichtigt. Blume sollte das Verfahren nun endlich beenden und "Deutschlands modernstes Hochschulrecht" vorlegen. Als das präsentiert er nun den Entwurf, den die Opposition gerade wegen der langen Genese für missraten hält.
Laut Blume werden die Universitäten und Hochschulen in Bayern künftig mehr Freiräume genießen. So sollen sie so genannte Innovationsfonds anlegen und Rücklagen bilden dürfen, mit denen sie sich später an staatlichen Programmen beteiligen können. Das Gesetz soll ihnen zudem Freiheiten einräumen, wenn es um ihr Personal geht, ebenso bei Ausbau- und Sanierungsprojekten.
Eigener Bauherr
Die Hochschulen sollen künftig selbst entscheiden, wie sie bei ihren Baumaßnahmen vorgehen wollen. Ihnen stehen weiter sämtliche staatlichen Behörden zur Verfügung. Die Hochschulen können aber auch beantragen, dass sie einzelne Abschnitte oder ganze Projekte selbst in die Hand nehmen. Bayern verspricht sich davon kürzere Planungs- und Bauzeiten. Seit Jahren klagen viele Universitäten über einen enormen Rückstau bei Sanierungsvorhaben, wie an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg.
Eine besondere Rolle könnte der Technischen Universität in Nürnberg zukommen. Denn das Gesetz schreibt zwar für die bestehenden Einrichtungen die vorhandene Organisationsstruktur weiter fest. Weil aber die TUN noch im Bau ist, soll sie nach Informationen aus dem Kabinett zu einem Experimentierfeld werden, auf dem sich neue Strukturen testen lassen, von bei der Uni direkt angestellten und nicht verbeamteten Professoren bis hin zu flachen Hierarchien. Der Vorteil läge auf der Hand, heißt es, weil etwa die Professorengehälter dann aus dem starren Beamtensystem befreit wären.
Neuer Doktor
Ein Punkt, der wiederum der Technischen Hochschule Nürnberg zusagen dürfte: Die Hochschulen für angewandte Wissenschaften wie die TH Nürnberg sollen in ausgewählten Studiengängen auch Promotionen ermöglichen können. Bislang war das den Universitäten vorbehalten. Zudem sollen die Technischen Hochschulen auch so genannte Nachwuchsprofessuren einrichten können.
Ebenfalls geplant ist die gezielte Förderung von Frauen und damit ein Schritt hin zu mehr Gleichberechtigung. Blume spricht von einer "Zielquote von 40 Prozent Frauen in der Hochschulleitung", nennt aber keinen Zeitpunkt, bis wann sie erreicht sein soll. In eine ähnliche Richtung zielt das Forschungsfreisemester, das künftig einfacher möglich sein soll. Damit, sagt Blume, lasse sich auch die Vereinbarkeit von Familie und Beruf voranbringen.
Geld ausgespart
Einen wesentlichen Punkt klammert das Gesetz allerdings aus, den die Opposition seit langem hervorhebt: die Finanzmittel, die den Universitäten und Hochschulen zustehen. Zwar räumt das neue Recht den Universitäten und Hochschulen die Möglichkeit ein, dass sie Studiengebühren erheben bei Studierenden aus Nicht-EU-Staaten. Weitere Aussagen zu den Etats aber fehlen. Dies sei Sache des Landtags, sagt Wissenschaftsminister Markus Blume und nicht seines Hauses.
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