Faustschläge bringen einen 36-Jährigen ins Gefängnis

4.10.2017, 15:43 Uhr
Faustschläge bringen einen 36-Jährigen ins Gefängnis

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Die Verhandlung musste letzte Woche wegen eines fehlenden Dolmetschers für den 23-jährigen Geschädigten unterbrochen werden (wie berichtet). Den Streit mit dem Angeklagten in einer Nacht im Februar dieses Jahres schildert der Geschädigte so: Er sei nach Hause gekommen und in die Gemeinschaftsküche gegangen, um sich dort einen Kaffee zu kochen. "Der Angeklagte kam herein und begann aus unerklärlichen Gründen, mich zu beschimpfen", so schildert er den Tathergang. Schließlich habe der Angeklagte ihm zweimal mit der Faust ins Gesicht geschlagen. "Es fing sogar an zu bluten". Daraufhin rief der Geschädigte die Polizei.

Was geschah, als diese kurz danach eintraf, hatte in der Woche zuvor bereits ein Beamter geschildert: Der Angeklagte wehrte sich gegen die Polizisten und beleidigte sie aufs Übelste. Auf die Frage des Richters, wie nun das Verhältnis der beiden Asylbewerber sei, erklärt der Geschädigte, der Angeklagte habe bei anderen Bewohnern angedeutet, ihn aus dem Fenster werfen zu wollen. "Ich habe vor allem Angst um mein Kind", so der 23-Jährige. Als der Richter die Vorstrafen des Angeklagten verliest, wird klar: Der Iraker ist auch vorher schon mehrmals straffällig geworden. Von insgesamt sechs Einträgen im Vorstrafenregister sind fünf einschlägig. Bereits zweimal saß er wegen Körperverletzung schon im Gefängnis.

Aufgrund seiner Vorstrafen und der laut Gericht schlüssigen und glaubhaften Aussagen des Polizeibeamten sowie des Geschädigten beantragt der Staatsanwalt eine Haftstrafe von elf Monaten ohne Bewährung wegen Körperverletzung, Beamtenbeleidigung und Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte. Als der Richter ihm vor der Urteilsverkündung das letzte Wort gibt, weist der Angeklagte auf seinen angeblich schlechten Gesundheitszustand hin und zögert damit nur das Unvermeidliche hinaus: Richter Michael Fischer spricht ihn schuldig und verurteilt ihn zu elf Monaten Gefängnis. "Ihr ganzes Verhalten zeigt, dass Sie weder unschuldig noch prozessunfähig sind. Ich kann bei Ihnen eine Grundaggressivität erkennen", so Fischer Auch seine Vorstrafen zeigten, dass ihm Gewaltdelikte nicht fremd seien. Dass er erst im Oktober 2016 - also nur vier Monate vor der Tat - aus der Haft entlassen worden war und nun schon wieder vor Gericht stünde, sei bezeichnend. amm

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