Genossenschaft in Höchstadt: Günstig Bauherr werden

23.7.2020, 06:00 Uhr
Genossenschaft in Höchstadt: Günstig Bauherr werden

Getragen wird die Genossenschaft von Bürgern, die Stadt Höchstadt kann sich aber mit maximal fünf Prozent an ihr beteiligen. "Ähnliche Bürgergenossenschaften gibt es ja auch schon für Solarparks oder Windenergie-Projekte", wie Bürgermeister Gerald Brehm bei der Vorstellung des Projekts sagte.

Hier jedoch soll es um Wohnbau gehen. Mitinitiator des Vorhabens ist Johann Ettl. Der Diplom-Ingenieur hat lange Jahre unter anderem Pflegeheime geplant (unter anderem das Seniorenzentrum St. Anna in Höchstadt), ist also vom (Bau-) Fach. Er erklärt, was die Initiatoren der Genossenschaft antreibt: "Ich wohne mit meiner Frau allein in unserem Haus, das mittlerweile viel zu groß für uns ist. Wir möchten gerne in eine kleinere Wohnung umziehen. Und ich kenne bestimmt noch 20 Paare, denen es genauso geht."

Doch auf dem Markt gebe es zwar einige Investoren, die bereit seien, Mehrfamilienhäuser zu bauen. "Doch die wollen die Wohnungen verkaufen und nicht vermieten", so Ettl. Er und seine Mitstreiter möchten die Sache darum selbst in die Hand nehmen und über die Genossenschaft selbst zu Bauherren werden. An dieser Genossenschaft können sich Bürger beteiligen und erhalten dafür eine Dividende – erwirtschaftet durch Erlöse für Wohnungen, die nicht von Mitgliedern der Genossenschaft, sondern von "normalen" Mietern bewohnt werden.

Gründungstreffen im September

Ein großer Teil der behindertengerecht ausgebauten Wohnungen wird aber natürlich von Mitgliedern der Genossenschaft selbst genutzt werden.

"Das Interesse, sich zu beteiligen, ist sehr groß", hat Ettl schon festgestellt. Wie viel man finanziell mindestens einbringen muss, um Mitglied zu werden, ist noch nicht ganz klar. Ettl nannte bei der Vorstellung des Projekts aber einen angedachten Betrag von 1000 Euro. Diese Genossenschaftsanteile werden verzinst, können wieder zurückbezahlt und auch vererbt werden. Gesteuert werden die Projekte der Genossenschaft von einem gewählten Vorstand. Über größere Projekte entscheidet die Mitgliederversammlung. Jedes Mitglied hat laut Genossenschaftsrecht dann dasselbe Stimmrecht, egal, wie hoch seine Einlage ist.

Das Gründungstreffen soll im September stattfinden, der genaue Termin wird im Amtsblatt bekanntgemacht. Auch die Satzungsbedingungen müssen dann noch formuliert werden.

Ettl verriet aber bereits, dass diejenigen, die sich an der Genossenschaft beteiligen wollen, bereits einige potenzielle Grundstücke im Auge hätten, auf denen man Wohnbauprojekte realisieren könnte. Man denke an Häuser mit jeweils zwölf bis 18 Wohnungen. Darüber hinaus sei es aber auch möglich, Häuser in der Innenstadt zu kaufen, an deren Sanierung "sich bislang keiner rantraut" (Ettl). Die könne die Genossenschaft dann herrichten. Auf diese Weise gäbe es dann auch kleinere Genossenschaftsobjekte mit beispielsweise nur drei Einheiten.

Die Idee, Projekte über eine Wohnbaugenossenschaft zu realisieren, hat für Ettl übrigens noch einen ganz anderen Charme: "Die, die später dort wohnen, können von Anfang dabei sein und mitbestimmen." Und nachdem die Bewohner oft Teileigentümer seien, würde mit der Anlage auch pfleglicher umgegangen als mit "normalen" Mietwohnungen.

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