Kriterien festgelegt

5.4.2021, 18:00 Uhr

Der Gemeinderat in Mühlhausen hat seinen Leitfaden für die Errichtung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen ergänzt. In der jüngsten Sitzung einigten sich die Ratsmitglieder auf zwei weitere Bestimmungen in dem Regelwerk, dessen Ursprungsversion im Januar beschlossen worden war. Darin ist festgehalten, unter welchen Bedingungen Solarparks im Bereich der Gemeinde zugelassen werden können. Es handelt sich sowohl um ein Punktesystem, nach dem das Vorhaben anhand verschiedener Aspekte bewertet wird, als auch um einige Ausschlusskriterien (wir berichteten darüber).

Neu hinzu kommt eine Frist von einem Jahr, innerhalb dieser nach Genehmigung eines Antrages mit der Bauleitplanung begonnen werden muss. So soll verhindert werden, dass genehmigte Anträge, hinter denen kein ernstes Interesse steht, andere Vorhaben blockieren. In die gleiche Richtung zielt die Vorgabe, dass der Antragsteller anzeigen muss, wie und über welchen Anschluss die Einspeisung ins Stromnetz erfolgen soll. Den Hintergrund erläuterte Bürgermeister Klaus Faatz (CSU): Es gingen anscheinend ohne jegliche Ortskenntnis verfasste Anfragen von bundesweit agierenden Investoren ein, denen offenbar gar nicht bewusst sei, dass die Anschlusskapazitäten begrenzt seien – nicht nur in Mühlhausen, sondern überall längs der Ebrach.

Der Gemeinderat hat sich dafür entschieden, dass sich die Marktgemeinde für ein neues Förderprogramm zum Breitbandausbau bewirbt. Es ist im Rahmen der Bayerischen Gigabitrichtlinie aufgelegt worden. Es geht im privaten Bereich um Download-Raten von 30 bis 100 Mbit/s, bei gewerblichen Anschlüssen von 100 Mbit/s aufwärts. Im ersten Schritt holt die Gemeinde Angebote für die Markterkundung ein. Dabei will man sich mit den Nachbargemeinden Wachenroth und Pommersfelden zusammentun. In Kooperation seien bessere Konditionen bei der Förderung zu erzielen, so der Bürgermeister.

Beauftragte gewählt

In der Sitzung bestimmte der Rat je zwei Beauftragte für die Jugend- und für die Seniorenarbeit. In beiden Aufgabengebieten dabei ist der 2. Bürgermeister Alexander Schüpferling (FW). Bei der Jugendarbeit wird er von seiner Ratskollegin Gabriele Braun (CSU) assistiert, bei der Seniorenarbeit von Stephan Bühring.

Als problematisch stufte der Gemeinderat das Bauvorhaben für ein Sechsfamilienhaus im Baugebiet Hüttenfeld ein. Mit 7:4 Stimmen wurde der Antrag auf Befreiung von einer Festsetzung im Bebauungsplan abgelehnt. Darin ging es um den Anteil von Flächen für Zufahrten, Stellplätze und anderer so genannter Nebenanlagen. Die Obergrenze war in dem Plan knapp überschritten.

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