Weisendorf: Wohnen mit Stallgeruch

12.7.2016, 17:55 Uhr
Weisendorf: Wohnen mit Stallgeruch

© Foto: Rainer Groh

Vorher hatte das Gremium die Einwände und Anregungen aus der Öffentlichkeit und von den Trägern öffentlicher Belange abzuarbeiten. Und diese, vom Sachgebiet Immissionsschutz des Landratsamts bis zur Landwirtin, drehten sich vor allem um den zu erwartenden Stallgeruch, der den künftigen Bewohnern des Geländes zeitweise in die Nase steigen könnte.

Das Gelände ist das Grundstück, auf dem einst das alte Karpfenwirtshaus Süß stand, das nach dem Umzug in den Neubau jahrelang von der Frühförderung der Lebenshilfe genutzt wurde und inzwischen abgerissen ist. Es liegt also mitten im gewachsenen Ortskern von Buch. Und dort, auf dem Dorf, muss man einfach damit rechnen, dass in der Nachbarschaft Schweine und Rinder gehalten werden und entsprechende Gerüche entstehen.

Über deren Intensität und Zumutbarkeit hat die Gemeinde von einem Karlsruher Ingenieurbüro eine „Geruchsimmissionsprognose“ errechnen lassen. Ergebnis: Der Schweinestall von gegenüber wird weniger häufig „olfaktorisch wahrnehmbar“ sprich zu riechen, sein, als übers Jahr amtlich und vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof bestätigt zumutbar. Die Zumutbarkeitsgrenze , so das Gutachten, wird nur in der südlichen Ecke des Gebiets leicht überschritten, dort, wo sich auch noch ein Kuhstall befindet.

Alle 20 am Montag anwesenden Bürgervertreter schlossen sich aber der Auffassung an, dass die Rinderhaltung erstens sowieso bald aufgegeben werde, zweitens ein gewachsener Ortskern nun einmal „durch die Parallelität von Landwirtschaft, Kleingewerbe, Handwerk und Wohnen geprägt ist“. Also sei gegenseitige Akzeptanz und Rücksichtnahme geboten. Zusätzlich erlegt man dem Eigentümer auf, beim Verkauf der Grundstücke als Wohnbauland in den Kaufverträgen ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass es störende Stallgerüche geben könnte.

Mit diesen Argumenten begegnete der Gemeinderat jeweils einstimmig verschiedenen Behörden. Er blieb auch dabei, das Areal als „Allgemeines Wohngebiet“ auszuweisen. Das Kreisbauamt hatte dringend empfohlen, das Gebiet leitplanerisch noch zu erweitern und als „Dorfgebiet“ zu widmen.

Das Tiefbauamt des Landkreises hatte unter anderem auch die zu kleinen Sichtfelder bei der südlichen Ausfahrt kritisiert. Dort steht das Nachbaranwesen im Weg. Die Tiefbauer lehnen daher die Planung der südlichen Zufahrt ab. Der Gemeinderat wies dies zurück: Die Vorschrift über eine Sichtachse von 70 Metern beziehe sich nur auf Erschließungsstraßen. Bei einem Wohnweg, wie hier reichten die gegebenen 60 Meter aus. Wegen persönlicher Beteiligung stimmte Andreas Süß (UWG) beim abschließenden Satzungsbeschluss des Bebauungsplans nicht mit ab.

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