Eitel kritisiert Bürokratismus

Landkreis Erlangen-Höchstadt: Agentur für Arbeit fordert fünf Cent zurück

Scott Johnston

E-Mail zur Autorenseite

8.3.2022, 10:25 Uhr
Landkreis Erlangen-Höchstadt: Agentur für Arbeit fordert fünf Cent zurück

© Ralf Hirschberger/dpa

"Ich war selbst lange Zeit Geschäftsführer des Arbeiter-Samariterbunds und Beirat beim Jobcenter, so dass ich mich mit Verwaltungsarbeit, Anträgen und dem strikten Einhalten der gesetzlichen Bestimmungen sehr gut auskenne, aber das geht zu weit", betont Eitel, der sich heute unter anderem ehrenamtlich um Geflohene aus Krisengebieten kümmert. Bei den fünf Cent, auf welche die Agentur für Arbeit beharrt, handelt es sich um eine Rückforderung zu einem erteilten Arbeitslosengeld II, besser bekannt als Hartz IV.

Nach Ansicht des Lokalpolitikers sollte längst auch beim Jobcenter ein vernünftiges Maß an kaufmännischem Denken eine Rolle spielen: "Schon allein die Portokosten übersteigen den Forderungsbetrag. Hinzu kommen weitere Ausgaben wie vor allem anteilig das Gehalt für die aufgewandte Arbeitszeit."

Diese könnte zusätzlich steigen, denn in dem Schreiben wird angekündigt, dass "weitere Schritte" überlegt werden, falls die fünf Cent nicht fristgerecht beglichen werden. Längst ist mit dem Fall der Inkasso-Service der Agentur in Recklinghausen beauftragt.

Konrad Eitel schlägt die Einführung einer Bagatellgrenze vor und appelliert deswegen an die Landtagsabgeordneten Walter Nussel, der bekanntlich Bürokratiebeauftragter der Staatsregierung ist, und Alexandra Hiersemann sowie die Bundestagsabgeordneten Stefan Müller und Martina Stamm-Fibich, dass "über eine Vereinfachung der Verwaltungsvorgänge nicht nur geredet wird, sondern auch konkrete Maßnahmen folgen." Davon würden nicht nur die Bürger, sondern auch die Mitarbeiter in den Ämtern profitieren.

Die Geflohenen erhielten nämlich auch bis zu sieben Anschreiben von ein und derselben Behörde am Tag, müssten zahlreiche, oft unlogische Nachweise erbringen und zu mehreren, zeitlich auseinanderliegenden Terminen erscheinen, die man leicht auch unmittelbar nacheinander abwickeln könnte. Selbst die gepriesene Digitalisierung treibe Blüten. So lässt sich ein Antrag zwar online ausfüllen. Der Beamte druckt ihn dann aber aus und schickt ihn dem Betroffenen per Post zu, damit dieser ihn unterschreibt und wiederum mit der Post zurücksendet. Eitel: "Das ist schon recht kompliziert und kostet doppeltes Porto!"

"Uns sind die Hände gebunden"

Jürgen Wursthorn, der als Pressesprecher bei der Arbeitsagentur für den Landkreis Erlangen-Höchstadt zuständig ist, bedauert, dass bezüglich der Fünf-Cent-Forderung der Agentur die Hände gebunden seien. Auch nach gründlicher Prüfung müsse der minimale Betrag laut dem Inkasso-Schreiben beglichen werden.

Innerhalb der Behörde verstehe man freilich die Frage nach der Sinnhaftigkeit derartiger Vorgänge nur zu gut. Nicht allein die Verantwortlichen vor Ort, sondern auch die Bundesagentur für Arbeit, die hinsichtlich der Arbeitslosengelder für die ganze Republik verantwortlich ist, würden sich seit geraumer Zeit für eine Bagatellgrenze aussprechen. "Nach gültiger Rechtslage ist jedoch jeglicher Betrag, wie es in den Bestimmungen ausdrücklich heißt, einzufordern. Dem müssen wir als ausführende Behörde nachkommen", so Wursthorn.

"Müssen uns an die Regeln halten"

Gleiches gelte für die anderen angesprochenen Punkte wie das Anfordern einer händischen Unterschrift oder entsprechender Nachweise bei einem Antrag auf Unterstützung. Der Pressesprecher der Agentur: "Wir sind nun mal eine Behörde und müssen uns einfach an die Spielregeln halten, die uns vom Gesetzgeber vorgegeben sind."

Der Landtagsabgeordnete und Bürokratiebeauftragte Walter Nussel aus Burgstall erklärte gegenüber unserem Medienhaus, dass er sich des Themas annehmen und eruieren werde, ob den Behörden in Bayern ein Ermessenspielraum zugewiesen werden könne. Speziell bei der Agentur für Arbeit handle es sich freilich um eine Bundesangelegenheit.

Folgen von Bagatellgrenzen?

Bei der Einführung von Bagatellgrenzen müsse bedacht werden, was dies für den privatrechtlichen Bereich für Folgen haben könnte, ob beispielsweise kleine Forderungen nicht mehr verfolgt werden würden. "Und was passiert mit einem Strafzettel über fünf Euro wegen falschen Parkens? Wird der auch nicht mehr eingetrieben?", verweist Nussel darauf, dass es nicht nur um das Geld, sondern auch um die Ordnungspolitik gehe: "Der Staat will ja, dass die Bestimmungen eingehalten werden."

3 Kommentare