Aktuell noch keine Geflügelpest im Landkreis

23.11.2020, 18:13 Uhr
Aktuell noch keine Geflügelpest im Landkreis

© o.n.

Seit Ende Oktober sind Fälle von Geflügelpest der Variante H5N8 bei Wasser- und Wildvögeln (und einigen wenigen Hausgeflügelbeständen) in Norddeutschland, dem Vereinigten Königsreich und den Niederlanden aufgetreten, inzwischen ist auch Niederbayern mit einigen Fällen betroffen. Die Geflügelpest wird zurzeit durch Wildvögel verbreitet. Die Variante H5N8 ist nach derzeitigen Erkenntnissen für den Menschen ungefährlich, ebenso der Verzehr von Geflügelfleisch, Eiern und weiteren Geflügelprodukten. Für die Haus- und Nutztierbestände stellt sie allerdings ein Problem dar.

Als vorbereitende Maßnahme wurde beispielsweise eine Risikoanalyse durchgeführt, um im Falle eines HPAI-Nachweises (hochpathogene aviäre Influenza, so der Fachbegriff für die Geflügelpest) bei einem Wildvogel besser die Erforderlichkeit einer allgemeinen Aufstallungspflicht einschätzen zu können. Außerdem klärt die Veterinärverwaltung Geflügelhalter verstärkt über die nötigen Vorsorgemaßnahmen zum Schutz vor Tierseuchen auf, um eine Einschleppung des Erregers in Hausgeflügelbestände zu vermeiden.

Liste von Sicherheitsmaßnahmen

Zu den Sicherheitsmaßnahmen gehört es unter anderem, Ein- und Ausgänge der Stallungen gegen unbefugten Zutritt sichern, Stallkleidung zu verwenden und nach Gebrauch zu reinigen beziehungsweise Einwegkleidung zu beseitigen. Besonders ist auf stalleigenes Schuhwerk achten, sind Stallschuhe zu säubern und dann zu desinfizieren. Dazu sollten Desinfektionswannen eingerichtet werden, da Desinfektionsmatten als eher ungeeignet gelten.

Zu den Präventionsmaßnahmen zählen nach Mitteilung des Landratsamtes ferner das Händewaschen mit Seife und Händedesinfektion stets beim Betreten und nach Verlassen des Stalls sowie die Reinigung und Desinfektion von Gerätschaften nach jedem Ausmisten sowie von freigewordenen Stallplätzen.

Der Kontakt zwischen Hausgeflügel und Wild-/anderen Haustieren sowie „Schadnagern“ ist zu vermeiden: Die entsprechende Umzäunung und Überdachung des Stalles, konsequentes Schließen der Ein- und Ausgänge, regelmäßige Schadnagerbekämpfung im Stall und Außenbereich sowie die Schadnagerbekämpfung durch Lagerung von Futtervorräten in geschlossenen Behältnissen, die Entfernung von Futterresten und die verschlossene Kompostlagerung, werden als präventive Maßnahmen aufgelistet. Ebenso die Entsorgung von Speiseresten über den Hausmüll sowie keine Verfütterung von Geflügelteilen und Eierschalen. Es soll zudem kein Oberflächenwasser als Tränke verwendet und darauf geachtet werden, nicht in unmittelbarer Nähe des Hausgeflügels Wildvögel zu füttern.

Bestände dem Veterinäramt melden

Auch kleinere Betriebe oder Hobby-Geflügelhalter werden dazu aufgerufen, ihre Bestände an die Veterinärverwaltung zu melden. Zudem haben Geflügelhalter bestimmte Dokumentationspflichten: So müssen sie ein Bestandsregister führen, in das Zu- und Abgänge von Tieren einzutragen sind. Bei einem Verlust von mehr als zwei Prozent der Tiere pro Tag bei Beständen mit mehr als 100 Tieren, beziehungsweise bei einem Verlust von drei Tieren bei kleineren Beständen, muss unverzüglich ein praktischer Tierarzt hinzugezogen werden, der auf Geflügelpest untersuchen muss.

Bei einem positiven Nachweis von HPAI bei Wildvögeln veranlasst die Veterinärverwaltung im größeren Umfeld des Fundortes eine Aufstallungspflicht. Das heißt, dass Tiere, die gewöhnlich im Freien gehalten werden, können für einen bestimmten Zeitraum in geschlossenen Ställen und/oder einer anderen Schutzvorrichtung untergebracht werden müssen. Eine solche Aufstallung muss das Eindringen von Wildvögeln und deren Exkrementen verhindern, zum Beispiel durch ein überstehendes Dach, eine nach oben abgedichtete Abdeckung sowie sichere Seitenbegrenzungen. Der Zugang zu natürlichen Wasserquellen muss ebenfalls verhindert werden. Eine Aufstallungspflicht wird von der Behörde angeordnet, soweit dies aus Gründen der Tierseuchenbekämpfung notwendig ist, so die Veterinärverwaltung im Landratsamt Neustadt, bei der telefonisch (09161/923503) weitere Informationen möglich sind.

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