Bamf: Streit um Eileinstellungen geht in nächste Runde
14.9.2016, 18:05 UhrDie Sprecherin des Verwaltungsgerichts Ansbach, Ariane Bayer, erklärte auf Nachfrage der Nürnberger Nachrichten, dass die Leitung des Asylamts beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof Beschwerde gegen zwei Urteile des Ansbacher Gerichts eingelegt habe.
Anfang August hatte das Verwaltungsgericht Ansbach nach einer Klage des Bamf-Personalrats festgestellt, dass die Einstellungen von insgesamt 343 Mitarbeitern beim Bundesamt rechtswidrig waren. Das Bamf habe bei den betreffenden Einstellungsverfahren gegen das Mitbestimmungsrecht des örtlichen Personalrats verstoßen, hieß es. Außerdem sah das Gericht auch die Einführung von Schichtarbeit als rechtswidrig an. Das Bundesamt habe gegen eine geltende Dienstvereinbarung mit dem Gesamtpersonalrat verstoßen und an den Standorten Passau und Rosenheim Schichtarbeit eingeführt.
Die Leitung des Bundesamts will diese beiden Urteile nun nicht akzeptieren. Eine Begründung der Beschwerde liegt dem Verwaltungsgerichtshof in München allerdings noch nicht vor. Das Bamf hat zwei Monate Zeit, sie nachzureichen. Ein Senat, dem drei Berufsrichter angehören, wird daraufhin erneut über die Klagen entscheiden. Allerdings wird das nach Angaben eines Sprechers wohl erst 2017 passieren. Frank-Jürgen Weise wird dann dem Bamf nicht mehr vorstehen. Er wird Ende des Jahres die Leitung an Jutta Cordt, die von der Bundesagentur kommt, übergeben.
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