Brummis in Wohngebieten: In Nürnberg wird es eng

29.3.2014, 19:57 Uhr
Brummis in Wohngebieten: In Nürnberg wird es eng

© pivat

Immer mehr Bürgerinnen und Bürger Nürnbergs sehen sich in Wohngebieten durch „Gäste“ zugeparkt, auf die sie gerne verzichten würden. Und so schrieb uns ein Leser: „Ein in den letzten Jahren rapide angestiegenes Problem sind die vielen Kleintransporter, Sprinter und teilweise sogar Lkw, die Abend für Abend mit nach Hause genommen werden.“ Die NZ beschreibt die Probleme und hat den Verkehrsplanungsamtsleiter Frank Jülich dazu befragt.

NZ-Leser Markus Auerochs steht mit seinen Beobachtungen nicht alleine da. Das bestätigte auch der Leiter des Verkehrsplanungsamtes, Frank Jülich. Hatten früher DPD, DHL, Hermes, GLS aus der Logistikbranche einen Firmenhof mit Abstellplätzen für den Fuhrpark, so ist dies heute oftmals in vielen Branchen und Betrieben nicht mehr der Standort, vielmehr ist es das Wohngebiet des Fahrers. Und in den vergangenen Wochen werden sogar nachts zwei Fernbusse in der Ansbacher Straße geparkt, die dann ab 6 Uhr mit laufendem Motor die Umwelt verpesten, um Betriebstemperatur zu erreichen.

Die Folgen sind konkret erlebbar: Parkplätze, die sowieso schon Mangelware sind, werden zusätzlich blockiert. Bewohner von Erdgeschosswohnungen haben weniger Licht. Kinder, die hinter Kleintransportern auf die Straße springen, werden viel später wahr genommen. Der Anblick von Kleintransportern vor liebevoll gepflegten und gehegten Grünflächen entzückt nur die wenigsten Anwohner. Fußgänger, Radfahrer, Kinderwägen, Rollatoren und Rollstühle werden oftmals stark behindert.

„Das ist ein ganz heißes Eisen, da lang’ ich nicht rein“

Der Streit um solche Fahrzeuge in Wohngebieten herrscht in den Städten bundesweit. Die Stellungnahme aus dem Polizeipräsidium Mittelfranken zu diesem Thema ist kurz und bündig: „Wenn keine anderslautende Beschilderung vorhanden ist, kann das Parken auf Parkflächen nicht verboten werden.“ Und während sich in vielen Kommunen das Ordnungsamt damit herumschlagen muss, ist dieser ungeliebte Kelch in Nürnberg an das Verkehrsplanungsamt weitergereicht worden.

Selbst die Suche nach dem zuständigen Menschen ist da schon informativ und interessant. „Das ist ein ganz heißes Eisen, und ich lang’ da nicht rein in diese Thematik,“ so ein Angerufener, der über seine Nichtzuständigkeit hörbar glücklich war. Immerhin teilte er dann trotzdem noch mit, dass es immer die Anwohner seien, die mit diesen Fahrzeugen in Wohngebieten parkten, „und es sind immer Nachbarn, denen dies dann nicht passt“. Letztlich läuft es darauf hinaus, dass nur ein ausdrückliches Lkw-Parkverbotsschild das verhindern könnte. Der Schilderwald wäre vorhersagbar. Was bleibt, ist eine Regelung der Straßenverkehrsordnung.

Die ist aber so schwammig, dass kommunale Behörden selbst bei enormer Personalaufstockung Probleme bekommen: Für Kraftfahrzeuge mit einem erlaubten Gesamtgewicht von mehr als 7,5 Tonnen sowie für Kraftfahrzeuganhänger mit einem erlaubten Gesamtgewicht von mehr als zwei Tonnen gilt, dass sie im Bereich geschlossener Ortschaften in reinen Wohngebieten, in Klinik- und Kurgebieten sowie in der Erholung dienenden Sondergebieten zwischen 22 und 6 Uhr nicht parken dürfen. Dann kommt aber der Nachsatz: . . . zumindest nicht regelmäßig. An Sonn- und Feiertagen ist das Parken dort rund um die Uhr verboten.

Parkt der Lkw-Fahrer sein Fahrzeug aber „nur ausnahmsweise“ zwischen 22 und 6 Uhr in einem der Gebiete, so ist dies erlaubt. Es gehe dem Gesetzgeber nicht darum, das Parken in Ausnahmefällen zu verbieten. Firmen sollten jedoch Wohn-, Klinik-, Kur- und Sondergebiete nicht als Parkplatz benutzen, der einen Betriebshof ersetzt. Womit wir wieder bei der Klage unseres Lesers sind. Dabei heiße ausnahmsweise auch ausnahmsweise, „es reicht also nicht, wenn sie ein- oder zweimal pro Woche woanders parken“.

Brummis in Wohngebieten: In Nürnberg wird es eng

© privat

Nächtlicher Motorenlärm

Lkw-Fahrer, die gegen diese Parkverbote der Straßenverkehrsordnung verstoßen und regelmäßig nachts oder feiertags im Wohngebiet parken, begehen eine Ordnungswidrigkeit. Für die kann eine Geldbuße von bis zu 2000 Euro fällig werden. Im eher unwahrscheinlichen Fall kann der Lkw sogar umgeparkt werden. Und auch für Nürnberg macht es die Problematik nicht leichter, dass Lkw-Fahrer immer häufiger keine Angestellten mehr sind, sondern als Ich-AG oder Subunternehmer auftreten.

Und auch dies gilt in Nürnberg zunehmend: Selbst Fahrer, die bei einer Speditionsfirma beschäftigt sind, stellen ihre Fahrzeuge nachts und übers Wochenende in dem Wohngebiet ab, in dem sie leben. Das tun sie, weil viele Firmen auf dem eigenen Gelände keine Parkplätze zur Verfügung stellen wollen oder können. Wenn sie dann zu nachtschlafender Zeit den Motor starten, ist es mit dem Schlaf der Nachbarn häufig vorbei.

In der Stadt Langen war dies bereits Stadtgespräch. Ein Stadtrat stellte dort ernüchtert fest: „Wir sind schnell zu dem Ergebnis gekommen, dass ein generelles Verbot laut Straßenverkehrsordnung nicht ausgesprochen werden kann.“ Das gelte auch für die Wohngebiete.