Sozialschutzpaket verlängert

Hartz IV: Miet- und Heizkosten werden bis Jahresende in der Regel komplett übernommen

20.3.2022, 20:47 Uhr
Die Jobcenter - in Nürnberg wie im ganzen Land - setzen die Erleichterungen bei Miet- und Heizkosten um.

© Ralf Hirschberger Die Jobcenter - in Nürnberg wie im ganzen Land - setzen die Erleichterungen bei Miet- und Heizkosten um.

Für Menschen, die Leistungen vom Jobcenter beziehen, gilt eine wichtige Regelung jetzt zunächst bis zum Jahresende: Bei bereits bestehenden Wohn- und Mietverhältnissen übernehmen die Jobcenter "im Regelfall" weiterhin die tatsächlichen Kosten für Unterkunft und Heizung. Zweiter Punkt: Eine Prüfung von etwa vorhandenem Vermögen erfolgt nur in eingeschränkter Form.

"Die Sonderregelungen zum vereinfachten Zugang zur Grundsicherung gelten seit dem 1. März 2020 und geben den Menschen die Garantie, dass das Existenzminimum gesichert wird, sie ihr gewohntes Umfeld nicht verlassen müssen und auch die Alterssicherung erhalten bleibt. Wir möchten alle Betroffenen ermutigen, sich an uns zu wenden. Unsere Aufgabe ist es, Existenzsicherung zu leisten und den Menschen durch die Umsetzung des Sozialschutzpakets zu helfen!", betont Sabine Schultheiß, die Geschäftsführerin des Jobcenters Nürnberg.

Die vom Bundeskabinett beschlossene "Verordnung zur Verlängerung von Regelungen im Zweiten Sozialgesetzbuch und anderen Gesetzen aus Anlass der COVID-19-Pandemie" tritt aber erst nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt in Kraft.

In Nürnberg kann ein Antrag auf Grundsicherung bei der Erstanlaufstelle des Jobcenter Nürnberg-Stadt am Richard-Wagner-Platz 5, 90443 Nürnberg, gestellt werden oder per Post beziehungsweise elektronisch per Email zugesendet werden. Auch online ist die Antragstellung möglich über www.jobcenter.digital. Formulare liegen in den Eingangszonen aus oder können online unter jobcenter-nürnberg.de heruntergeladen werden.

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