Kirchweih: Mitbringen von Alkohol verboten

17.12.2008, 00:00 Uhr
Kirchweih: Mitbringen von Alkohol verboten

© Karlheinz Daut

Im Mai und Juli war es laut Polizei in Laufamholz und Kornburg auf den Kirchweihen zu erheblichen Störungen durch angetrunkene Jugendliche gekommen. Sie stammten überwiegend nicht aus den Ortsteilen. Schon in den Jahren zuvor waren junge Leute aufgefallen, die vor oder auf dem Kirchweihgelände etwa in Langwasser, Eibach, Reichelsdorf, Katzwang, Ziegelstein oder Wöhrd mitgebrachten Alkohol in großen Mengen getrunken hatten. Die Folge: Raufereien von Jugendlichen, die sich sogar zu Schlägereien auf den Kirchweihfesten verabredet hatten.

Vorbild ist das Volksfest

Mitte des Jahres reagierten Stadt und Polizei. Für die Kirchweihen in Ziegelstein, Katzwang, Langwasser und Wöhrd verbot das Ordnungsamt das Mitbringen von alkoholischen Getränken. Vorbild ist das Volksfest, wo solch ein Verbot seit Jahren gilt – und gut funktioniert. Einbezogen wurden bei den Kirchweihen auch Straßen, Plätze und Grünanlagen im Umfeld der Festplätze.

Mit einem massiven Aufgebot an Streifen kontrollierte die Polizei die Anordnung. Auch das Jugendamt überwachte die städtische «Allgemeinverfügung«. Bei Verstößen verwies die Polizei die Jugendlichen vom Festplatz. Die Reaktionen seien durchaus verständnisvoll gewesen, die meisten Jugendlichen hätten sogar von dem Verbot gewusst. Andere Städte und Gemeinden im Umland folgten dem Beispiel Nürnbergs. Auch die Nachbarstadt Fürth verfuhr so.

Kirchweihen ausgeweitet

Stadt und Polizei ziehen für die heutige Sitzung des Rechts- und Wirtschaftsausschusses des Stadtrats eine positive Bilanz der Aktion. Daher soll die Regelung ab 2009 auf alle Kirchweihen ausgeweitet werden. Rechtzeitig vor der nächsten Saison will das Ordnungsamt dem Ausschuss und dem Stadtrat eine Verordnung vorlegen.