Mehrere Sixt-Autos gestohlen: Haftstrafe für Auto-Betrüger

14.2.2019, 10:58 Uhr

Zu Prozessbeginn grinste der Angeklagte noch in den Zuschauerraum. Jetzt muss er für drei Jahre und drei Monate ins Gefängnis und zusätzlich noch 196.000 Euro berappen. Der Grund: Der 31-Jährige hat im Oktober 2017 gleich fünf Mercedes Sprinter ausgeliehen, die Fahrzeuge aber nie zurückgegeben.

Und nicht nur das: Auch einen Audi-Geländewagen ergaunerte der junge Mann mit betrügerischen Methoden. Er gab damals vor, dass er das Fahrzeug im Wert von rund 40.000 Euro über die Audi-Bank finanzieren will. Statt aber die vereinbarten Raten für das Auto zu bezahlen, verscherbelte er den Wagen günstig über ein Online-Portal.

Mitangeklagt war ursprünglich auch ein 26 Jahre alter Kumpel des 31-Jährigen. Der gab vor Gericht auch zu, seinem Freund eine Scheckkarte ausgeliehen zu haben, damit dieser bei Sixt überhaupt die fünf Transporter ausleihen konnte. "Ich hab mir nichts dabei gedacht", sagte er im Verfahren.

Drogensucht mit Diebstählen finanziert

Er hatte Drogenschulden bei dem anderen Angeklagten und hoffte, dass er durch das Verleihen der Karte seine Schulden loswerden würde. 60 bis 80 Euro brauchte er damals jeden Tag, um sich seine Heroinsucht zu finanzieren.

Wenn er sich nicht gerade Geld von Freunden leihen konnte, beging der 26-Jährige eben Diebstähle. Das Angebot seines Freundes kam ihm da gerade recht. Er nahm Bargeld von ihm an, buchte es auf sein Konto und übergab seine Karte, damit sein Freund die Transporter leihen konnte. Von dem Verbleib der Fahrzeuge hatte der 26-Jährige keine Ahnung.

Das Gericht stellte das Verfahren gegen ihn ein. Seinem Kumpel jedoch brummt es eine Strafe auf. Drei Jahre und drei Monate Gefängnis kassiert der 31-Jährige. Darin enthalten ist jedoch nicht nur die Strafe für die aktuell angeklagten Auto-Betrügereien, sondern auch noch die Strafen für frühere Straftaten, bei denen zwei Verurteilungen noch nicht rechtskräftig waren.

Außerdem muss der 31-Jährige den Schaden, der dem Autoverleiher entstanden ist, ersetzen. 196.000 Euro ist der Betrag, den der Angeklagte nun noch berappen muss.