Praktisch aber umstritten

Neue Regel ab 1. Mai: So will Nürnberg dem E-Scooter-Chaos ein Ende setzen

Johanna Mielich

Online-Redaktion

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18.4.2024, 18:10 Uhr
Sie gelten seit Jahren als praktisches Fortbewegungsmittel sind aber auch umstritten: E-Scooter.

© Axel Heimken, dpa Sie gelten seit Jahren als praktisches Fortbewegungsmittel sind aber auch umstritten: E-Scooter.

Elektrische Tretroller gelten seit Jahren als praktisches Fortbewegungsmittel, wahrscheinlich fast genauso lange regt sich aber auch in vielen Städten Widerstand zu den Kleinstfahrzeugen, weshalb sie aus einigen Städten in Deutschland bereits gänzlich wieder verschwinden mussten. Sie gelten als großes Ärgernis und Sicherheitsrisiko, weil sie - achtlos abgestellt oder auf den Boden geworfen - zum Hindernis werden und durch mitunter rücksichtslose Nutzung Unfälle verursacht werden.

Auch in Nürnberg wurden zahlreiche Beschwerden über die Art der Nutzung und das ungeordnete und oft gefährdende Abstellen der Scooter laut, nun will die Stadt reagieren. "Nürnberg räumt auf", lautet das neue Konzept, das in der ganzen Stadt einschließlich Bundesstraßenring und Außenstadt bis Herbst 2024 umgesetzt werden soll. In der kommenden Woche will die Stadt dazu nähere Infos liefern.

Sammelparkplätze für E-Scooter: Neue Regelung ab 1. Mai

Bis es so weit ist, soll aber zum 1. Mai bereits eine erste Aufräum-Maßnahme in Kraft treten. Ab Mai können E-Scooter innerhalb der Altstadt nur noch auf den dafür vorgesehenen Sammelparkplätzen ausgeliehen und zurückgegeben werden, erklärt die Stadt am Donnerstag in einem Pressebericht. Damit soll das Chaos eingedämmt werden.

Auch aus Nürnberger Bussen, Trambahnen und U-Bahnen sollen die Tretroller verbannt werden. "Das wird bei uns auch kommen", sagte Elisabeth Seitzinger von der Verkehrs-Aktiengesellschaft in Nürnberg Anfang April gegenüber der "Deutschen Presse-Agentur" zum Mitnahmeverbot. Das Verbot müsse noch durch die Gremien, es könnte dann voraussichtlich zum Monatsende in Kraft treten. In anderen Bundesländern gibt es bereits entsprechende Regelungen. So hatten in Nordrhein-Westfalen die Verkehrsbetriebe der größten Städte bereits zum 1. März ein Verbot umgesetzt.

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