Polizist erschießt junge Kuh: Gerichtsstreit in Nürnberg

7.7.2020, 15:49 Uhr

Das Tier nahm an jenem Morgen vor einer Metzgerei in Scheinfeld Reißaus, die etwa 600 Kilogramm schwere Kuh entkam beim Entladen des Viehtransports. Die Aufregung war groß, wie Richter Martin Wiesinger-Kleinlein im Landgericht Nürnberg-Fürth zu hören bekommt – im Zeugenstand berichten die Baronin, einer ihrer Mitarbeiter sowie mehrere Polizisten, wie sie versuchten, die Färse wieder einzufangen.Gegen 10.40 Uhr alarmierte die Baronin die Polizei und meldete das ausgebüxte Tier – einer ihrer Mitarbeiter habe es bereits mit seinem Auto verfolgt, doch unter Kontrolle bekam er die Kuh nicht, die Färse lief immer wieder weg.

Die Polizei rückte mit zwei Dienstfahrzeugen, einem Bus und einem Streifenwagen, an, um die Staatsstraße 2261, Richtung Kornhöfstadt, einem Ortsteil der Stadt Scheinfeld, zu sichern. Doch auch den Beamten gelang es nicht, das Rind festzuhalten. Die Kuh lief in Richtung eines Waldes, dann wieder auf einen Acker und zurück zum Wald.

Als das Rind parallel zur Staatsstraße trabte, fuhr ein Polizist im Bus neben der Kuh, um sie auf dem Acker zu halten und zu verhindern, dass sie auf die Straße rannte und Verkehrsteilnehmer gefährdet würden. Um die Kuh im Blick zu behalten, standen die Beamten untereinander im Funkkontakt, doch wohin das Tier laufen würde, sei kaum zu kontrollieren gewesen.

Als die Kuh etwa 35 Meter von der Straße entfernt auf einem Acker stehen blieb, wurde beschlossen, das Tier zu erschießen. Einer der Polizisten griff zur Dienstwaffe. Er lud die Maschinenpistole MP 5 durch und gab zwei Schüsse ab. „Das gibt’s doch nicht“, habe der Polizist gezischt, wie sich der Mitarbeiter des landwirtschaftlichen Betriebs erinnert. Der dritte Schuss traf, das Tier sackte in sich zusammen, wie im Landgericht zu hören ist.

Als der Tierarzt, der Eigentümer und der Metzger eintrafen, konnte nur noch der Tod des Tieres festgestellt werden. Die amtlich vorgeschriebene Untersuchung, um die Fleischhygiene zu gewährleisten, verlangt zwei Schritte: Die Untersuchung des lebenden Tieres, auf Krankheiten und Verletzungen, durch einen Tierarzt, sowie nach der Schlachtung die Kontrolle des Fleisches und der Organe des Tieres.

Da diese lebensmittelrechtlichen Bestimmungen nicht eingehalten wurden, durfte der Tierkadaver nicht verwertet werden, sondern musste entsorgt werden.Hat die Polizei zu schnell gehandelt? Hätte ein Tierarzt die Kuh auch betäuben können? Wie viel würde das Fleisch als Lebensmittel erzielen? Müssen Fragen wie diese geklärt werden, sind Gutachten nötig. Doch der Eigentümer lässt durchblicken, dass er sich als Vergleich auch 1500 Euro vorstellen kann, Richter Wiesinger-Kleinlein unterstützt dieses Ansinnen und der Vertreter des Freistaats will erst Rücksprache halten. Am 22. September will der Richter seine Entscheidung verkünden.