Freispruch nach "Schlägerei" in Roth

27.3.2017, 17:24 Uhr

Gefährliche Körperverletzung warf Staatsanwalt Nikolaus Forschner dem Trio vor, denn es soll das nicht vor Gericht erschienene vermeintliche Opfer mit Fäusten traktiert und gegen Bauch und Kopf getreten haben.

Von Tritten wollten die drei Angeklagten aber gar nichts wissen. Sie wollten den früheren Kollegen, der plötzlich ausrastete, beruhigen und festhalten, nachdem dieser meinte, dass seine 16-jährige Freundin beleidigt worden ist. Das Mädchen – nach Angaben aller Beteiligten ziemlich alkoholisiert – habe weiter feiern wollen, obwohl es schon fast 23 Uhr war, sagte der jüngste der Angeklagten aus Georgensgmünd. Sie habe hysterisch rumgeschrien, und ich habe sie dann "als Kind" bezeichnet.

Ein 29-Jähriger aus Weißenburg gab einen Schlag in den Bauch zu, da weitere Angriffe des angeblichen Opfers zu befürchten waren und er die Sache beenden wollte. Der Geschädigte, der laut Staatsanwalt Forschner an der Nase blutete und Schürfwunden davontrug, hatte den Weißenburger vorher am T-Shirt festgehalten, sodass dieses komplett zerriss.

Dass das angebliche Opfer nicht als Zeuge vor Gericht erschien, hatte seinen Grund. Nach Angaben von Richterin Dr. Andrea Martin hatte dessen Berufung gegen ein Urteil wegen Körperverletzung keinen Erfolg, weshalb der junge Mann zwei Jahre Freiheitsstrafe absitzen muss. Nun aber sei er untergetaucht.

Eine Zeugin, die die lautstarke Auseinandersetzung mitbekommen hatte, berichtete dem Schöffengericht von einem hysterischen Mädchen, das herumgeschrien habe. Die 57-jährige Frau sah, dass einer der Männer "rumgehauen hat" und dass einer "umgefallen ist". Sie habe dann die Polizei gerufen. Wer wen geschlagen hat, konnte sie nicht beantworten, es sei schließlich schon dunkel gewesen. Und von Fußtritten hatte sie auch nichts gesehen.

Ein junger Mann, der auf seinem Handy Pokemons am Rother Bahnhof fangen wollte, konnte sich ebenfalls sehr lebendig an die 16-Jährige erinnern, die immer wieder schrie, dass sie kein Kind mehr sei. Er wusste, dass aufeinander eingeschlagen wurde, erkannte aber nur den Weißenburger wieder. Wohin die Schläge trafen – das konnte er nicht sagen. Das Pokemon-Spiel hatte ihn doch zu arg abgelenkt.

Tat nicht erwiesen

Staatsanwalt Nikolaus Forschner, der die Anklageschrift selbst verfasst hatte, zog aus all diesen Aussagen seine Schlüsse. "Die Hauptverhandlung hat etwas anderes ergeben als in der Anklageschrift festgehalten", sagte er.

Für ihn sei kein Tatnachweis zu führen, denn selbst der Schlag des einen Angeklagten aus Weißenburg sei gerechtfertigt gewesen. Forschner ging hier von einer Notwehrsituation aus, "da mit weiteren Angriffen zu rechnen war". "Die Angeklagten sind unschuldig", sagte der Staatsanwalt und beantragte Freispruch.

Das Schöffengericht unter Vorsitz von Dr. Andrea Martin brauchte nur drei Minuten, um ein Urteil zu finden. Die Richterin meinte, dass die ausführliche Beweisaufnahme der Hauptverhandlung gezeigt habe, dass man nicht allein nach Aktenlage entscheiden könne und sprach von "einem gut aufgeklärten Freispruch".