Kreisklinik Roth: Endlich Besuch möglich

9.5.2020, 06:23 Uhr
Angehörige dürfen nun unter bestimmten Voraussetzungen wieder jemanden in der Klinik besuchen.

© NN Angehörige dürfen nun unter bestimmten Voraussetzungen wieder jemanden in der Klinik besuchen.

 Für Besucher von stationären Patienten gilt gemäß der Vierten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmen-Verordnung ab dem heutigen Samstag, 9. Mai, folgende Regelung: Pro Tag ist es jedem Patienten erlaubt, von einer Person Besuch zu empfangen. Zum erlaubten Personenkreis gehören Angehörige ab dem 14. Lebensjahr, die mit dem Patienten im eigenen Hausstandes leben oder eine weitere Person.


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Diese Regelung gilt für alle Abteilungen und Patienten. Die Patienten können täglich in der Zeit von 14 bis 19 Uhr besucht werden. Das strikte Besuchsverbot gilt weiterhin für an Covid-19 erkrankte Patientinnen und Patienten und für Menschen, die im Verdacht stehen, an Covid-19 erkrankt zu sein. Auch das Besuchsverbot für Patienten, die unter Quarantäne stehen und auf der Geriatrischen Reha untergebracht sind, ist das Besuchsverbot weiter in Kraft.

Außerhalb der Besuchszeiten darf nur für an Covid 19 erkrankte Patienten oder Quarantänepatienten Wäsche (persönliche Utensilien) abgegeben oder abgeholt werden. Alle anderen Angehörigen sollen sich an die Besuchszeiten von 14 bis 19 Uhr halten.

Hygienemaßnahmen 

Vor Betreten der Klinik ist es verpflichtend, sich gründlich die Hände zu desinfizieren, einen Mundschutz anzulegen und sich die Körpertemperatur messen zu lassen. Alle Besucher werden bei Eintritt in die Klinik namentlich mit Geburtsdatum, Adresse und Telefonnummer in einer Liste erfasst und nach Krankheitssymptomen abgefragt. 

Für alle Besucher der Kreisklinik Roth gilt im Gebäude und auf dem Gelände der Klinik eine Maskenpflicht (MNS). Im Gebäude, im Patientenzimmer und im Freien ist ein Abstand von 1,50 Meter zu anderen Personen einzuhalten. 

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