Die Marktöffnung bleibt wie bisher

9.10.2017, 08:07 Uhr
Die Marktöffnung bleibt wie bisher

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Noch vor gut zwei Wochen hatte der vorberatende Hauptausschuss als Empfehlung für die Stadtratssitzung beschlossen, dass künftig an Marktsonntagen keine Geschäfte außerhalb der Altstadt mehr geöffnet werden dürfen. Damals hatten Rechtsdirektor Heiko Stefke und Oberbürgermeister Jürgen Schröppel die Einschätzung geäußert, dass es nach neuen Rechtsprechungen nicht mehr zulässig ist, Märkte wie Kaufland, Marktkauf, OBI oder BGU in Weißenburg an den Marktsonntagen zu öffnen. Die Regelung hätte aber auch Einzelhandelsgeschäfte wie Herrenbekleidung Gutmann oder Möbel Karmann getroffen.

Seit der Aussschusssitzung hat es offenbar zahlreiche Anfragen von Einzelhändlern im Rathaus, vor allem aber auch „ein Rechtsgespräch“, wie Stefke zweimal betonte, gegeben. Danach und nach einem intensiven Studium der einschlägigen Gerichtsurteile kamen er und OB Schröppel, bekanntlich auch Jurist, zu einer anderen Einschätzung der Situation.

Denn die neuen Rechtssprechungen hätten sich allesamt auf die Einführung neuer Märkte bezogen. Explizit ausgenommen seien traditionelle Veranstaltungen wie der Lichtmess-, der Walpurgi-, der Kirchweih- und der Martinimarkt in Weißenburg, machten die beiden deutlich.

Der OB schilderte als Beispiel, dass ein großes Möbelhaus „ein paar Marktbuden und ein Kinderkarussell“ auf seinem Parkplatz aufgestellt, das ganze Markt genannt und eine Satzungsänderung beantragt“ habe. Einziger Grund sei gewesen, das Möbelhaus an einem Sonntag öffnen zu wollen. Die Märkte in Weißenburg gebe es  aber „seit anno dunnemals“, und sie seien sicher nicht gemacht worden, um eine Sonntagsöffnung für irgendein Geschäft zu bewirken.

Stefke zufolge gibt es die vier Jahrmärkte in Weißenburg in ihrer jetzigen Form mindestens seit 1983, ziemlich sicher sogar schon länger. Diese traditionellen Märkte hätten „schon immer namhafte Besuchermengen angezogen“. Erst 1996 gab es eine Gesetzesänderung, wonach nicht mehr nur an zwei, sondern an allen vier Marktsonntagen die Geschäfte in der Stadt öffnen dürfen. Sprich, die Märkte hätten schon viel Publikum nach Weißenburg gelockt, als es noch keine offenen Läden gegeben habe.

Keine konkreten Entfernungen

Außerdem habe ein tieferer Blick in die neuen Urteile gezeigt, dass kein Gericht „sich auf konkrete Entfernungsangaben festgelegt hat“. Wie weit das Umfeld zu stecken ist, in dem marktbegleitend Läden geöffnet werden dürfen, blieb also offen. „Die Geschäfte hier in Weißenburg sind alle in der Kernstadt. Daher halte ich es für vertretbar, die Satzung unangetastet zu lassen“, sagte Stefke.

Angesichts dessen war die Erleichterung quer durch die Parteien groß, denn schon in der vorberatenden Ausschusssitzung hatten sich alle Seiten schwer getan, sich mit der vermeintlich neuen Rechtslage anzufreunden. Die CSU habe sich ja schon damals „sehr deutlich dafür ausgesprochen, die traditionellen, lieb gewonnenen Märkte zu erhalten“, unterstrich Fraktionschef Klaus Drotziger. Auch die SPD sehe in großer Mehrheit nach der jetzt vorgelegten Rechtsexpertise „keinen Handlungsbedarf mehr“, machte Gerhard Naß deutlich.

Maximilian Hetzner plädierte dafür, dass der Sonntag als Ruhetag geschützt werde, hier gehe es aber lediglich um vier Tage im Jahr. Der Grüne: „Die sind hinzunehmen.“ Er habe allerdings in Gesprächen mit Angestellten gehört, dass sie von der Sonntagsarbeit nicht begeistert sind. Das sei aber nur der Fall gewesen, „wenn es keinen attraktiven Zeitausgleich“ durch den Arbeitgeber gegeben habe. Er appellierte daher an die Geschäfts-inhaber, dies zu gewährleisten.

Artur Auernhammer (CSU) ist es ein Anliegen, „den gesamten Einzelhandel in der Stadt zu stärken“. Daher begrüßt er, dass die Satzung unangetastet bleibt. Die eigentliche Konkurrenz des Weißenburger Einzelhandels sitze nicht an den Rändern der Kernstadt, sondern eher in großen Städten wie Nürnberg oder Ingolstadt. Sein Parteifreund Drotziger ergänzte, dass „die größte Konkurrenz“ das Internet darstellt, das rund um die Uhr geöffnet Einkaufsmöglichkeiten bietet.

Wolfgang Hauber (Freie Wähler) schlug als Kompromiss vor, bestimmte Branchen, beispielsweise Bekleidung und Möbel, weiterhin zuzulassen und so dem Sonntagsschutz entgegenzukommen. Sowohl Schröppel, als auch Hetzner und Bernhard Amend sehen hier aber „Abgrenzungsprobleme“. Der Christsoziale: „Das schafft eher Ungerechtigkeiten.“

Ein „weitgehender Sonntagsschutz“ ist hingegen Harald Dösel (SPD) „ein Anliegen“. Er fürchtet, dass dieser immer weiter ausgehöhlt wird, „bis in Bereiche hinein, die kritisch sind.“ Er stimmte daher für Erkan Dinars Antrag.

Der Linke selbst wies darauf hin,  dass andere Kommunen einen Handlungsbedarf gesehen hätten. Dies seien aber solche gewesen, die ihre entsprechenden Satzungen erst binnen Jahresfrist geändert haben. Daher seien dort noch Normenkontrollklagen gegen die Regelwerke möglich. Die Weißenburger Satzung aber sei deutlich älter und auf diesem Wege nicht angreifbar, erläuterte Stefke.

Dinar glaubt allerdings auch, dass durch den im vorberatenden Hauptausschuss gefassten Beschluss, der Einzelhandel in der Innenstadt gestärkt worden wäre, weil es eben die Einkaufsmöglichkeiten an den Markttagen an der Peripherie nicht mehr gegeben hätte. Letztlich mochte aber außer Harald Dösel kein Stadtrat für den Antrag des Linken votieren.

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