Auto waschen – aber wo?

13.9.2020, 11:22 Uhr
Auto waschen – aber wo?

© Ergo

Darf ich das Auto auf meinem Grundstück waschen?

Ein bundeseinheitliches Gesetz, das die Autowäsche auf dem eigenen Grundstück verbietet, gibt es zwar nicht. Wohl aber das sogenannte Wasserhaushaltsgesetz (WHG): In Paragraph 48 schreibt es vor, dass das Grundwasser von potenziell gefährlichen Stoffen reinzuhalten ist. Wie diese Vorgabe umgesetzt wird, ist den Kommunen überlassen. Hinsichtlich der Autowäsche auf Privatgrund erlassen sie individuelle und zumeist strenge Regeln, die man beim Ordnungsamt erfragen und dann auch respektieren sollte.

Immer muss ausgeschlossen sein, dass verunreinigtes Wasser in unbefestigtem Boden (Rasen, Schotterflächen) versickert. Manche Kommunen erlauben es zumindest, das Fahrzeug auf befestigtem Untergrund mit klarem Wasser abzuspülen, wobei dann jedoch nur Schwämme und Bürste eingesetzt werden dürfen. Chemische Reinigungsmittel und Geräte wie Dampfstrahler sind tabu. Aber auch bei einfachen Wäschen gilt: Immer zuerst bei der Kommune nachfragen, ob sie nicht doch verboten sind.

Die Motorwäsche ist immer untersagt. Und in Wasserschutzgebieten dürfen Fahrzeuge grundsätzlich nicht gewaschen werden.

Und wie sieht es auf der Straße aus?

Ähnlich wie auf privaten Flächen. Hinzu kommt noch etwas anderes: Wer sein Fahrzeug auf öffentlichem Grund wäscht, macht sich laut ADAC einer unzulässigen und somit genehmigungspflichtigen Sondernutzung des öffentlichen Verkehrsraums schuldig. Er verstößt auch insofern gegen die Straßenverkehrsordnung, als die Straße nicht beschmutzt oder benetzt werden darf, wenn dadurch der Verkehr gefährdet oder erschwert werden kann. Der ADAC warnt, dass dies beispielsweise in Kurven oder bei bestimmten Temperaturen (Glatteisbildung) der Fall sein kann.

Warum ist die Autowäsche privat eigentlich verboten?

"Wer sein Auto wäscht, entfernt dabei nicht nur Blütenstaub, Insekten und Vogeldreck", sagt Michaela Rassat, Juristin bei der Ergo-Rechtsschutzversicherung. Auch umweltbelastende Stoffe wie der Bremsstaub von Felgen, Ölrückstände vom Unterboden, ölhaltiger Straßenschmutz oder Benzinreste werden abgespült. Dies kann schon dann passieren, wenn nur klares Wasser benutzt wird. Endgültig problematisch sieht die Situation aus, wenn die üblichen chemischen und oft aggressiven Reinigungsmittel zum Einsatz gelangen. "All diese Stoffe dürfen nicht ins Grundwasser gelangen", warnt die Juristin.

Bei der Autowäsche auf der Straße spielt eine Rolle, dass das Regenwasser von der Straße und das Abwasser der Häuser meist getrennt abgeleitet werden. "Das Regenwasser fließt nicht in die Kläranlage", sagt Michaela Rassat. Wer das Auto über einem Gully wäscht, nimmt also in Kauf, dass das verunreinigte Wasser ungeklärt über die Regenwasserkanäle in die Oberflächengewässer gelangt.

Ich will doch nur aussaugen. Darf ich denn das?

Ja. Den Innenraum auszusaugen und zu putzen ist ebenso erlaubt wie das Auftragen einer Politur oder das Reinigen der Scheiben mit klarem Wasser.

Und wo soll ich zur Fahrzeugwäsche hin?

Am besten in die Waschanlage oder zu einer zugelassenen SB-Waschstation. Solche Einrichtungen stellen zumeist auch leistungsstarke Geräte für die Schaumreinigung und zur Lackkonservierung bereit.

Was machen diese Waschplätze besser?

Sie verfügen über Reinigungssysteme, in denen das verschmutzte Wasser aufgefangen und beispielsweise mit Abscheidern und in Aufbereitungsanlagen behandelt wird. Ein großer Teil des Wassers kann anschließend für weitere Wäschen wiederverwendet werden, der Rest fließt in die Kanalisation ab.

Motorwäschen sind allerdings auch hier oft verboten und dürfen nur in besonders ausgestatteten Betrieben vorgenommen werden.

Welche Strafen drohen mir?

Wer das Auto verbotswidrig auf Privatgrund wäscht, muss mit hohen Bußgeldern rechnen. Sie beziehen sich dann nicht auf die Fahrzeugwäsche selbst, sondern auf die damit einhergehende Verunreinigung des Grundwassers. Wie hoch die Strafzahlung ausfällt, ist von Region zu Region unterschiedlich. Giftige oder wassergefährdende Stoffe ins Grundwasser einzubringen, kann beispielsweise in Bayern zwischen 50 und 25.000 Euro kosten.

ule