Fahrrad-Diebstahl: Weniger, aber lohnendere Beute

22.5.2020, 18:20 Uhr
Fahrrad-Diebstahl: Weniger, aber lohnendere Beute

© ampnet/Pressedienst Fahrrad

Eigentlich klingt das ermutigend für Fahrradbesitzer: Die Diebstahlszahlen gehen zurück. Laut Polizeilicher Kriminalstatistik sind im vergangenen Jahr rund 278.000 Bikes gestohlen worden, das sind rund fünf Prozent weniger als noch 2018. Speziell was versicherte Fahrräder betrifft, meldet auch der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) rückläufige Zahlen, von 155.000 abhanden gekommenen Rädern ist die Rede, ein Minus von 5000 gegenüber dem Vorjahr.

Allerdings wird Fahrrad-Klau nicht immer zur Anzeige gebracht, in Wahrheit dürfte die Zahl der gestohlenen Räder also deutlich höher liegen. Und: Der finanzielle Schaden, den Diebe anrichten, bleibt unverändert hoch. 2019 sei er mit rund 110 Millionen Euro "auf Vorjahresniveau" verharrt, meldet der GDV. Heißt: Es werden zwar weniger Fahrräder entwendet, diese werden aber immer teurer.

Kostspielige E-Bikes boomen

Beim Kunden geht der Trend zu hochwertigen Rädern, speziell die kostspieligen E-Bikes boomen. Mussten die Versicherer vor zehn Jahren noch 410 Euro pro gestohlenem Rad auszahlen, waren es 2019 schon 720 Euro – so viel wie nie zuvor.

Wer aber zahlt, wenn das Bike weg ist? In aller Regel die Hausratversicherung. Allerdings sind die Bedingungen unterschiedlich. Zunächst einmal sollten Versicherungsnehmer überprüfen, ob ihre Police tatsächlich auch Fahrradklau inkludiert, bei neueren Verträgen ist dies nicht immer der Fall. Zudem wird der Schaden meist nur dann übernommen, wenn das Fahrrad aus verschlossenen Abstellräumen, Kellern oder Wohnungen gestohlen wird.

In aller Regel schlagen Diebe aber bei Fahrrädern zu, die auf offener Straße abgestellt wurden. Dagegen muss man sich mit einer speziellen Fahrradklausel absichern. Erstattet wird der Schaden dann, wenn das Rad mit einem verkehrsüblichen Schloss gesichert war.

Fahrradversicherung lohnt

Ersetzt wird normalerweise der Wiederbeschaffungswert, also jener Betrag, der nötig ist, um ein neues gleichwertiges Rad zu kaufen. Der GDV macht darauf aufmerksam, dass die Höchstentschädigung in aller Regel auf einen bestimmten Prozentsatz des gesamten versicherten Hausrats festgelegt wird. Wer ein besonders teures Bike besitzt, sollte die Versicherungssumme erhöhen lassen. Unter Umständen lohnt sich auch eine spezielle Fahrradversicherung.

ule