Kfz-Versicherung: November ist Wechsel-Zeit

3.11.2020, 16:16 Uhr
Kfz-Versicherung: November ist Wechsel-Zeit

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Kfz-Versicherung wechseln: Warum jetzt?

Weil für die meisten Versicherungsverträge das Versicherungsjahr am 31. Dezember endet. Rechnet man die einmonatige Kündigungsfrist zurück, ergibt sich als Stichtag der 30. November.

Mit Hinblick auf dieses wichtige Datum versuchen die Assekuranzen gerade jetzt, Wechselwillige von deren aktuellem Anbieter weg- und ins eigene Haus zu locken. Für Neukunden ergeben sich daraus vielfach günstige Konditionen. Es kann sich also lohnen, einen Wechsel zumindest zu prüfen.

Wie finde ich eine neue Versicherung?

Den komfortabelsten Weg bieten Vergleichsportale wie Verivox, Check24, finanzcheck.de oder financesout24.de. Solche Versicherungsrechner werden mit den wichtigsten Daten wie Alter, Schadenfreiheitsklasse und Fahrzeugtyp gefüttert und filtern dann aus der Angebotsvielfalt die interessantesten Offerten heraus. Auch die Leistungen der Assekuranzen lassen sich so bequem vergleichen.

Allerdings berücksichtigt kein Vergleichsportal alle Anbieter. Zudem besteht der Argwohn, dass mancher Versicherungsrechner seine Auswahl nicht objektiv trifft. "In einigen Fällen gehen Vergleichsportale soweit, Angebote von Anbietern mit besonders attraktiven Konditionen gar nicht erst aufzulisten, um dadurch ihre Geschäftspartner zu bevorzugen, die ihnen möglicherweise sogar Vermittlungsprovisionen zahlen", warnt der Automobilclub von Deutschland (AvD). Auch deshalb sollte nicht nur ein Portal konsultiert werden, sondern mindestens zwei oder, noch besser, gleich mehrere.

Nicht vergessen sollten Wechselwillige übrigens die aktuell bestehende Versicherung. Oft hilft es, die Assekuranz mit einem günstigeren Alternativangebot zu konfrontieren, um dann gleichermaßen attraktive Konditionen zu erhalten.

Worauf muss ich achten?

Geld zu sparen ist nur ein Aspekt. Auch die Leistungen müssen stimmen. Die neue Versicherung sollte die gleichen Konditionen und den gleichen Service wie die alte bieten. Sich zu verschlechtern macht bestenfalls dann Sinn, wenn der Versicherungsnehmer auf die eine oder andere bisher gewährte Leistung guten Gewissens verzichten kann.

Vor dem Wechsel lohnt es sich deshalb, genau hinzusehen. Oft handelt es sich bei dem vom Vergleichsportal vorgeschlagenen vermeintlichen Schnäppchen nur um ein abgespecktes Angebot. Manches Defizit versteckt sich im Detail: So können die Assekuranzen hinsichtlich der Rückstufung beim Schadenfreiheitsrabatt unterschiedlich vorgehen. Und ältere Verträge beinhalten mitunter noch einen sogenannten "Rabattretter", der im Schadensfall vor einer Beitragserhöhung bewahrt. Diese Regelung geht mit einem Wechsel zumeist verloren.  

Wie erfolgt der Wechsel?

Ist tatsächlich ein Angebot gefunden, das für weniger Geld die gleichen Leistungen und den gleichen Service wie der bisherige Vertrag bietet, kann über das Vergleichsportal ein unverbindliches Angebot angefordert, der Versicherungsabschluss beantragt und in aller Regel auch ein kostenloser Wechselservice in Anspruch genommen werden. Alternativ ist die Homepage des neuen Versicherers eine Anlaufstelle, per Telefonat lässt sich auch ein persönliches Gespräch suchen.

Wer die alte Versicherung zum Jahresende kündigt, teilt dem neuen Anbieter als Versicherungsbeginn den 1. Januar mit. Sobald der neue Versicherungsvertrag unterschrieben ist und die Police vorliegt, informiert die neue Versicherung die Zulassungsstelle über den Wechsel.

Wichtig: Der alte Vertrag sollte erst dann gekündigt werden, wenn der neue tatsächlich abgeschlossen und bestätigt ist. Teil- und Vollkaskoverträge können nämlich auch abgelehnt werden.

Die Kündigung kann per E-Mail erfolgen, wer auf Nummer sicher gehen will, verschickt sie aber per Post und als Einschreiben mit Rückschein. Mustervorlagen gibt es im Internet. Das Kündigungsschreiben sollte folgendes enthalten: Name und Anschrift des Kündigenden, die Versicherungsnummer, das Fahrzeugkennzeichen, den Kündigungszeitpunkt sowie die Bitte um Bestätigung der Kündigung.

Unbedingt im Auge behalten: Nicht der Poststempel ist relevant, sondern der Eingangsstempel der Versicherung.

Stichtag verpasst: Und jetzt?

Wird der Stichtag versäumt, verlängert sich der Versicherungsvertrag automatisch um ein Jahr. In bestimmten Fällen kann er unter Berufung auf ein Sonderkündigungsrecht aber auch außer der Zeit gekündigt werden. Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn der Versicherer den Beitrag erhöht, ohne dass ein Umzug oder ein Schadenfall vorliegt. Ein solcher Schaden wiederum gewährt beiden Vertragspartnern ein Sonderkündigungsrecht – nicht nur dem Versicherer also, sondern auch dem Versicherungsnehmer.

Ulla Ellmer