Konjunkturprogramm des Bundes: So profitieren Autofahrer

4.6.2020, 16:59 Uhr
Konjunkturprogramm des Bundes: So profitieren Autofahrer

© Renault

Dass sich eine Abwrack- oder Kaufprämie für Benziner und Diesel nicht durchsetzen würde, hatte sich bereits im Vorfeld der Verhandlungen abgezeichnet. Ökologisch fragwürdig, monierten Kritiker, und selbst Autohändler befürchteten in Erinnerung an 2009 nur ein kurzes Strohfeuer mit anschließendem Absatzrückgang.

Dennoch gehen Autohersteller und Autokäufer auch in der Corona-Krise nicht leer aus. Vom 1. Juli bis zum 31. Dezember 2020 wird der Mehrwertsteuersatz von 19 auf 16 Prozent reduziert, das soll auch Autos vergünstigen und somit die Nachfrage ankurbeln.

Attraktivere Preise

Auch konventionelle Verbrenner kämen so zu attraktiveren Preisen unters Volk. Vor allem aber will die Bundesregierung ihren Bürgern den Kauf umweltfreundlicher Autos schmackhaft machen, worunter sie solche mit Elektroantrieb versteht.

Die Umweltprämie für E-Mobile wird folglich zur Innovationsprämie befördert und großzügig verdoppelt. Elektroautos bis zu einem Nettolistenpreis von 40.000 Euro bekommen somit 6000 (statt bislang 3000 Euro) Bundeszuschuss. Obendrauf packen die Hersteller auch weiterhin ihren Bonus von 3000 Euro. Brutto sind das bei 16 Prozent Mehrwertsteuer 3480 Euro. Rechenbeispiel: Ein Opel Corsa-e (29.900 Euro) käme so auf 20.420 Euro. Da kann man schon ins Grübeln kommen – vor allem, weil sich diese Konditionen noch weiter vergünstigen, wenn der Hersteller den gesenkten Mehrwertsteuersatz beim Neupreis an den Kunden weitergibt.

Auch Plug-in-Hybride profitieren

Teurere Elektroautos zwischen 40.000 und 65.000 Nettolistenpreis müssten der neuen Logik zufolge mit 5000 Euro (bislang 2500 Euro) Bundeszuschuss subventioniert werden. Plug-in-Hybride bis 40.000 Euro bekämen 4500 Euro, solche von 40.000 bis 65.000 Euro immerhin noch 3750 Euro, jeweils zuzüglich des Herstelleranteils.

Der verdoppelte Umweltbonus kann bis zum 31. Dezember 2021 in Anspruch genommen werden.

Auch Dienstwagenfahrer sollen stärker als bisher dazu animiert werden, auf ein Elektroauto umzusteigen. Schon seit Anfang 2020 muss deren private Nutzung nurmehr mit 0,25 Prozent des Bruttolistenpreises als geldwerter Vorteil versteuert werden. Allerdings ist jetzt die Bemessungsgrenze (Bruttolistenpreis des Fahrzeugs) von 40.000 auf 60.000 Euro gestiegen.

Belohnung via Kfz-Steuer

Belohnt werden sollen umweltfreundliche Antriebe zudem über die Kfz-Steuer. Hier gelten bei Neuzulassungen 95 g/km CO2 als magische Grenze: Oberhalb dieses Limits ist eine stufenweise Anhebung der Steuer geplant. Weil Kraftstoffverbrauch und CO2-Ausstoß bekanntlich aneinander gekoppelt sind, bedeutet das, dass Spritschlucker künftig stärker zur Kasse gebeten werden.

Für Elektroautos hingegen wird die Steuerbefreiung von 2025 bis auf 2030 verlängert.

Damit die Käufer von E-Mobilen eine angemessene Ladeinfrastruktur vorfinden, unterstützt der Bund deren Ausbau ebenso wie die Forschung und Entwicklung der Elektromobilität überhaupt und die Batteriezellfertigung, insgesamt sollen 2,5 Milliarden Euro fließen. Auch über der "nationalen Wasserstoffstrategie" schüttet man das Füllhorn aus (7 Milliarden). Und die von corona-bedingt rückläufigen Fahrgastzahlen geplagten "Öffis" erfahren eine Hilfestellung in Höhe von 2,5 Milliarden Euro.

Ulla Ellmer