Regeln rund ums Radfahren

20.4.2020, 13:53 Uhr
Regeln rund ums Radfahren

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Corona: Wohin darf ich noch fahren?

"Es ist in allen Bundesländern erlaubt, notwendige Fahrten zur Arbeit oder zum Einkaufen mit dem Rad zu erledigen", sagt Roland Huhn, Rechtsreferent beim Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Club (ADFC).  Auch Radtouren sind erlaubt, allerdings vor dem Hintergrund der noch gültigen Kontaktsperren nicht in Gruppen, sondern nur allein, zu zweit oder mit Angehörigen des gleichen Haushalts. Mehrtägige Radreisen mit Übernachtung kommen nicht infrage. "Auch beliebte Ausflugsziele und Strecken sollten gemieden werden", warnt Huhn. An solchen Hotspots sei es besonders schwierig, "die vorgeschriebenen Abstände zwischen Personen einzuhalten".

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Abstand gegen Ansteckung: Auch auf dem Fahrrad?

Ja. Auch wenn das in der Realität mitunter schwierig zu bewerkstelligen ist: Fußgänger oder langsamere Radfahrer sollten möglichst mit zwei Metern Abstand überholt werden. Zudem ist es ratsam, sich nicht länger als unbedingt notwendig im Windschatten eines anderen Radlers zu bewegen, der – so legen es manche Theorien nahe – seiner sportlichen Anstrengung wegen besonders viele sogenannter Aerosole (kleine Tröpfchen) ausstoßen könnte.

Ausweis: Muss ich den dabei haben?

Müssen nicht. Aber: Während der Corona-Pandemie ist es sehr sinnvoll, ein Ausweisdokument mit sich zu führen. So lasse sich "der Wohnort nachweisen", sagt Roland Huhn. Das kann angesichts der Kontaktsperren (siehe oben) relevant werden.

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Radweg: Nur eine Empfehlung?

Nein. Wenn ein Radweg mit dem bekannten Verkehrszeichen (weißes Fahrrad auf blauem Grund) gekennzeichnet ist, muss er auch benutzt werden.

Richtung: Was ist erlaubt?

Radwege dürfen nur in die vorgegebene Richtung befahren werden – es sei denn, sie sind explizit für beide Richtungen freigegeben. Auch Einbahnstraßen dürfen von Radlern nur dann entgegen der Fahrtrichtung befahren werden, wenn dies ein Zusatzschild gestattet.

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Zebrastreifen: Fahren oder schieben?

Erlaubt ist beides. Aber: "Autofahrer müssen Radfahrern an Zebrastreifen nur dann Vorfahrt gewähren, wenn sie absteigen und das Fahrrad schieben", heißt es beim ADAC.

Helm: Muss der sein?

Rechtlich gesehen nicht. "Der Fahrradhelm bleibt ein freiwilliger Schutz", geben die Rechtsschutz-Experten der Arag-Versicherung Auskunft. Radler ohne Helm, die sich bei einem Unfall am Kopf verletzen, bekommen in aller Regel keine Teilschuld zugesprochen. Die gegnerische Haftpflicht muss für alle Kosten aufkommen. Letztlich aber kommt es auf den Einzelfall an. Einige Haft-, Unfall- oder Berufsunfähigkeitsversicherungen verweigern nach einem Fahrradunfall ohne Helm womöglich die volle Kostenübernahme, deshalb sollte man sich den Versicherungsvertrag genau ansehen. Zudem ist es möglich, dass Rennradler oder Mountainbiker wegen ihres höheren Verletzungsrisikos strenger behandelt werden.

Ausstattung: Was braucht mein Bike?

Zwei voneinander unabhängig arbeitende und funktionsfähige Bremsen (egal, ob Rücktritt-, Felgen-, Scheiben-, Seitenzug- oder Cantileverbremse), Vorder- und Rücklicht (Batterielampen müssen fest mit dem Fahrradrahmen verbunden sein, mindestens mit zehn Lux leuchten und eine Kontrollleuchte für den Batteriestand aufweisen), Reflektoren an Pedalen und Speichen oder an den Reifen und nicht zuletzt eine funktionierende Klingel. Hupen an Fahrrädern sind verboten.

Ulla Ellmer