Was schon die Kleinsten fahren dürfen – und wo

14.5.2020, 18:58 Uhr
Was schon die Kleinsten fahren dürfen – und wo

© pd-f/eightshot

Erst unlängst hat ein Fünfjähriger weltweit Schlagzeilen gemacht, als er mit dem Auto seiner Eltern auf Spritztour unterwegs war. Das Mobilitätsbedürfnis des US-Kids aus Utah war besonders ambitioniert:  Als Ziel der automobilen Ausfahrt hatte der junge Sportwagenfan Kalifornien angegeben, wo er sich einen Lamborghini kaufen wollte.

Ganz so weit geht das Streben nach zügiger Fortbewegung bei den meisten Kindern nicht. Und doch wünschen sich schon die Kleinsten, auf zwei bis vier Rädern mobil zu sein. So kann das aussehen:

Bobbycar, Dreirad und Laufrad

Das erste Auto ist meist ein Bobbycar mit Fahrersitz und Lenkrad, wie es die Großen in ihren Fahrzeugen haben. Laufräder wiederum sind Fahrräder ohne Pedale, auf denen sich die Kleinen mit den Füßen abstoßen und in Vorbereitung aufs eigentliche Radfahren schon mal das Gleichgewichtsgefühl schulen. Und auf Dreirädern wird kräftig in die Pedale getreten. Aber nicht auf der Straße: "All diese Spielzeuge dürfen nur auf dem Gehweg benutzt werden", warnt der ADAC.

Mobil auf dem Fahrrad

Mit dem ersten Fahrrad erreicht der Grad der Mobilität schon eine schnellere Stufe. Bis zum achten Lebensjahr ist für kleine Radler der Gehweg vorgeschrieben, danach und konkret bis zum zehnten Lebensjahr dürfen sie den Bürgersteig benutzen, müssen dies aber nicht mehr. Ein baulich angelegter Radweg ist ein jeweils erlaubtes Refugium.

Und wie sieht es mit den Eltern aus? Sie – oder eine andere als Begleitung tätige Aufsichtsperson – dürfen ebenfalls auf dem Gehweg radeln. Wenn die Fahrbahn überquert wird, heißt es allerdings schieben.

Alleine sollten die jungen Radfahrer frühestens nach der Fahrradprüfung, die meist in der dritten oder vierten Klasse erfolgt, in den Straßenverkehr geschickt werden.

Skaten und Rollen

Skateboards, Inline-Skates und Tretroller werden von der Straßenverkehrsordnung (StVO) als "besondere Fortbewegungsmittel" geführt. Wer sie nutzt, ist Fußgängern gleichgestellt. Das heißt: Er muss den Gehweg benutzen und dabei seine Geschwindigkeit den eigentlichen Fußgängern anpassen.

Wenn kein Gehweg vorhanden ist, müssen Skater innerorts am rechten oder linken Fahrbahnrand bleiben, außerorts am linken – "soweit zumutbar", wie es beim ADAC heißt. Fahrbahnen oder Radwege sind tabu, es sei denn, man ist im Rahmen einer Veranstaltung unterwegs und die Polizei hat ausdrücklich ihre Erlaubnis erteilt. Ausnahme: Ein Zusatzzeichen gestattet - auf ausreichend breiten Radwegen – das Inlineskaten. Allerdings sollte in diesem Fall Vorsicht und Rücksichtnahme geübt und Radfahrern das Überholen ermöglicht werden.

Für das Fahren mit einem Elektro-Tretroller besteht ein Mindestalter von 14 Jahren.

Hoverboards und E-Skateboards

Für die elektrischen Hoverboards und E-Skateboards gibt es keine allgemein gültige Altersempfehlung. Aber: Sie sind nicht zulassungsfähig und dürfen nicht legal auf öffentlichen Wegen und Straßen genutzt werden! Eltern müssen daher darauf achten, dass ihre Kinder mit solchen Fahrzeugen auf Privatgrund bleiben, auf abgetrennten oder abgesperrten Innenhöfen beispielsweise.

ule